Die Eltern der 21. Nov. 2001
Gemeinschaft in Klosterzimmern
86738 Deiningen
An die
Kultusministerin Frau Hohlmeier
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80333 München
und
an das
Landratsamt Donau-Ries
Herr Regierungsdirektor Heckel
Pflegstr. 2
86699 Donauwörth
und
an das
Staatliche Schulamt Donau-Ries
Herr Eberhardt
Jennisgasse 5
86009 Donauwörth
Der Unterricht und die Erziehung unserer Kinder
-Ein Vorschlag für die Zusammenarbeit mit den Schulbehörden-
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Konflikt zwischen unserer Glaubens- und Gewissenshaltung und dem bayerischen Schulpflichtgesetz scheint sich festgefahren zu haben. Wir haben Widerspruch gegen die Zwangsgeldbescheide eingelegt und dem Landratsamt mündlich schon mitgeteilt, dass wir unsere Kinder auf keinen Fall in die öffentliche Schule schicken werden. Unserer Meinung nach ist das Androhen von Buß- und Zwangsgeldern oder sogar Beugehaft in dieser Situation völlig ungeeignet, denn Zwangsmittel können bei einer wahren Gewissensüberzeugung nicht greifen. Hier geht es ja nicht um Sturheit, Uneinsichtigkeit oder schlichtweg Anarchie. Auch das Landratsamt Donau-Ries scheint dies zu erkennen. Von dorther vernehmen wir die Aussage, dass dieses Gesetz eigentlich gar nicht für einen Fall wie den unseren gedacht ist (Rieser Nachrichten vom 10.11.2001).
Das Schulpflichtgesetz und polizeiliche Vorführung von Kindern zur Schule sind angebracht für Kinder, die keine Erziehung oder Ausbildung bekommen, und die daher zu verwahrlosen drohen, die in asozialen oder zerrütteten Familien aufwachsen und –anstatt in die Schule zu gehen- sich in sog. Spielhöllen herumtreiben oder Drogen nehmen. Dies alles aber trifft bei unseren Kindern in keinster Weise zu.
-2-
Wir achten und respektieren alle Autorität und lehren dies unseren Kindern. Wir lehren sie, dass niemand Autorität fürchten muss, wenn er Gutes tun möchte. In den Bundesländern Niedersachsen und Baden-Württemberg fanden wir verständnisvolle Regierungsvertreter, die unsere guten Absichten und Überzeugungen respektierten. Sie kamen zu uns nach Hause und verschafften sich ein persönliches Bild unseres Unterrichtes. Sie standen uns mit ihren Beratungslehrern zur Seite und unsere Kinder erkannten, dass sie Behörden und Polizei nicht zu fürchten brauchten, also das von uns Gelehrte im Einklang mit der Realität stand. Eine Zwangsvorführung unserer Kinder, bei der das intakte Familienleben zerstört würde, würde das erworbene Vertrauen in die Polizei als „dein Freund und Helfer“ ruinieren. Wenn die Polizei jeden Tag Kinder gegen ihren Willen in die Schule bringen müsste, würde zudem der Schulfrieden der Volksschule in Deiningen auf das massivste gestört. Das Medienspektakel würde nicht lange auf sich warten lassen und unsere Kinder würden sich obendrein noch in einer sozialen Ausgrenzungssituation wiederfinden. All dieses wäre nicht zum Wohle unserer Kinder, um die es eigentlich gehen sollte!
Wir sind mündige Bürger dieser Gesellschaft. Als Eltern haben wir das natürliche Recht, unsere Kinder zu erziehen und wir wollen uns auch dieser Pflicht und dieser Verantwortung stellen (GG Art 6,2). Aus diesem Grund beziehen wir z.B. auch kein Kindergeld. Unsere Kinder wurden uns von Gott –nicht dem Staat- gegeben und anvertraut. Jetzt scheuen wir keine Mühen, alles in unserer Kraft stehende zu tun, um sie verantwortungsvoll zu erziehen und ihnen alles zu geben, was sie zu einem Gott- und Menschen wohlgefälligen, glücklichen und erfüllten Leben brauchen.
Der eigene Unterricht unserer Kinder beruht nicht auf einem Vorzug (eigener Unterricht vor öffentlicher Schule), sondern auf einer Glaubens- und Gewissensüberzeugung. Wir sind der festen Überzeugung, dass unser Heimunterricht das staatliche Interesse (Wächteramt) befriedigen würde. Das Schulpflichtgesetz würde hiermit zwar nicht dem Buchstaben nach, aber sicherlich in seinem Geiste und seiner Absicht nach erfüllt. Wir wissen, dass unser Unterricht gut ist. Was aber gut ist, sollte eigentlich Lob und Anerkennung verdienen und nicht bestraft werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich persönlich davon überzeugen würden, indem Sie sich unseren Unterricht anschauen.
Leider zeigte Ihr Ministerium bisher keine Offenheit zu einem Gespräch mit uns. Wir möchten daher noch einmal auf Sie zugehen und an Sie appellieren, mit uns in den Dialog zu treten. Wir sind davon überzeugt, dass es „dem Pädagogen in Ihnen“ gefallen wird zu sehen, wie unsere Kinder aufwachsen und erzogen werden. Das örtliche Jugendamt in Baden-Württemberg hat einmal bezeugt, dass unsere Kinder „fröhlich und glücklich“ sind und in „vorbildlichen, familiären Verhältnissen“ leben. Auch die Schulbehörde in Niedersachsen war äußerst beeindruckt von unserem Unterricht(siehe Anlage).
Wir verstehen Ihren verfassungsrechtlichen Auftrag der Schulaufsicht(GG Art 7,1). Wir verstehen auch Ihre Verantwortung hinsichtlich der Ausbildung unserer Kinder. Auch hier gründet dieses Verständnis auf einer Glaubens- und Gewissensüberzeugung, denn uns ist geboten, uns jeglicher Autorität unterzuordnen(Röm 13,1). Dies ist allerdings immer im Kontext der Worte unseres Erlösers zu verstehen(Matt 22,21): „Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gebührt und Gott, was Gott gebührt“. Die ersten Apostel haben diese weise Aussage von Gottes Sohn - als es über Glaubensfragen mit der damaligen Regierung zu einem Konflikt kam - folgendermaßen ausgedrückt: „Ob es vor Gott recht ist, auf euch mehr zu hören als auf Gott, urteilt ihr.“ „Wir müssen Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ (Apg 4,19 und 5, 29) Was wäre geschehen, wenn sie nicht ihrem Glauben und Gewissen treu geblieben wären? Wir wollen Gott geben was Ihm gebührt und daher unsere Kinder auf Seinen Wegen erziehen. Wir wissen, dass die Erziehung unserer Kinder im Unterricht einer öffentlichen Schule (auch durch sog. „Peer pressure“, d.h. negative Gruppenzwänge)zerstört werden würde. Wir wollen aber auch dem Kaiser geben, was ihm gebührt und -3-
daher auch alles versuchen, damit Sie Ihrem Wächteramt und Ihrer Verantwortung gerecht werden können.
Wir sind der Überzeugung und guten Hoffnung, dass dies möglich ist. Wir verstehen akzeptieren das Recht des Staates zu wissen, dass unsere Kinder auch wirklich unterrichtet werden. Daher war es immer unsere erklärte Absicht und Haltung, unseren Unterricht den entsprechenden Behörden gegenüber durchsichtig und zugänglich zu machen. Von höchster Wichtigkeit ist für uns dabei die persönliche Beziehung zu den Vertretern der Schulbehörden. Unser Unterricht kann nicht vom Schreibtisch aus beurteilt und beaufsichtigt werden. Es ist unabdingbar, dass Sie uns und unsere Kinder kennenlernen und sich persönlich ein Bild unserer Unterrichtssituation verschaffen.
Wir könnten uns folgende Zusammenarbeit mit der Schulbehörde vorstellen:
1)
Wir begrüßen das Wächteramt der Schulbehörden und sind offen für Besuche von Seiten der Behörden, bei denen Sie sich vergewissern können, dass unsere Kinder Fortschritte im Lernen machen. Für Anregungen, Austausch und konstruktive Kritik bezüglich unseres pädagogischen Konzeptes, Lehrpläne etc. sind wir selbstverständlich immer offen. Allerdings würden wir eine Anmeldung Ihres Besuchs sehr schätzen.
2)
Wir bestätigen Ihnen, dass wir uns sowohl den staatlichen Bildungsplan als auch die verschiedensten Lehrmittel (z.B. auch Schul- und Lehrerhandbücher) und verbreitete Lehrmethoden zu Nutze machen, soweit sie sich mit unserem Glauben vereinbaren lassen.
3)
Unsere Kinder erhalten in geeigneten Räumlichkeiten regelmäßigen Unterricht von Montag bis Donnerstag. Der Unterricht beginnt um 9:00 Uhr morgens und endet um 13:00 Uhr. Am Nachmittag werden alle Kinder in Geschichte(2 Std pro Woche) und Sport unterrichtet. Auch werden verschiedene Nebenfächer am Nachmittag gelehrt und teilweise Hausaufgaben aufgegeben. Freitag ist unser Rüsttag, an dem wir uns auf den Sabbat, unseren Ruhetag, vorbereiten. Zusammen mit unseren Kindern kochen und backen wir an diesem Tag, putzen das Haus und bringen Hof und Garten in Ordnung. Der Unterricht findet das ganze Jahr hindurch statt. Ausnahmen sind Festtage, Ausflüge, Wandertage, Exkursionen oder Gemeinschaftsaktivitäten.
4)
Wir werden weiterhin den Fortschritt und eventuelle Mängel unserer Kinder mit alters- und themengerechten Leistungskontrollen beurteilen. Wir benoten diese Leistungen allerdings nicht.
5)
Wir werden Ihnen einmal jährlich (z.B. im September) eine Liste aller schulpflichtigen Kinder mit Geburtsdaten zukommen lassen und Sie über diesbezügliche Änderungen informieren.
6)
Wenn Sie uns als Privatschule o.ä. ansehen wollen, würde uns das nicht stören, da wir verstehen, dass Sie uns irgendwie einordnen müssen. Allerdings können wir in keinster Weise das Recht beantragen unsere Kinder unterrichten zu dürfen. Kindererziehung ist ein natürliches, d.h. gottgegebenes Recht. Sich dieses Recht einholen zu müssen bedeutet schlichtweg es nicht zu haben.
-4-
Wir hoffen, dass dieser Brief Ihnen helfen wird uns besser zu verstehen. Wir verstehen, dass unser Fall Sie vor keine einfache Entscheidung stellt. Wir hoffen, dass Sie einen Weg finden werden, Ihr Wächteramt in unserem Fall außerhalb der sonst üblichen und gängigen Normen auszuüben. Dafür beten wir.
Mit den hier vorgeschlagenen Lösungen bliebe unser Gewissen und unser Glauben unverletzt und unsere Kinder würden weiterhin in der Geborgenheit ihrer intakten Familien aufwachsen und Sie hätten die Gewähr, dass unsere Kinder tatsächlich unterrichtet werden. Damit könnten Sie sich auch vor der Öffentlichkeit und den Medien rechtfertigen und bräuchten Ihre Verantwortung als Wächter in keinster Weise vernachlässigen.
Am liebsten würden wir ein persönliches Gespräch mit Ihnen über diese ganze Situation führen. Dabei könnte was hier nur in Kürze angerissen wurde weiter ausgeführt werden. Sie wären herzlich bei uns im Ries willkommen, wir wären aber auch gerne bereit, in Ihr Ministerium nach München zu kommen. Bitte benachrichtigen Sie uns über einen geeigneten Gesprächstermin.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A.
Anlage: Brief von Herrn Schlottmann, Schulaufsichtsamt Verden, Niedersachsen