Klosterzimmern, den 28.01.04
 

Die Eltern der

Gemeinschaft in Klosterzimmern

86738 Deiningen

 An die

Kultusministerin Frau Hohlmeier

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Salvatorstraße 2
80333 München

 

 

Unser heutiger Besuch in Ihrem Ministerium

 

 

Sehr geehrte Frau Hohlmeier,

 

sicherlich haben Sie von unserem heutigen Besuch im Kultusministerium durch Ihren Referenten gehört. Dazu möchten wir sagen, dass es nicht unsere Absicht war, es zu einer Konfrontation kommen zu lassen und dass wir es schade fanden, auf diese Art und Weise auseinander zu gehen. Leider war es uns nicht möglich, Ihren Mitarbeitern zu erklären, warum wir gekommen waren. Sie ließen uns nicht ausreden, sondern verwiesen uns nach wenigen Minuten zur Tür. Wir möchten gerne erklären, warum wir angereist waren, so dass Sie uns im richtigen Licht sehen können.

 

Ein kleiner Rückblick auf unseren Briefwechsel mit Ihrem Ministerium, der den heutigen Besuch erklären wird: Nachdem wir im Sommer 2001 nach Klosterzimmern gezogen waren, haben wir sofort beim Schulamt Donauwörth um ein Gespräch gebeten. Wir wollten von Anfang an mit offenen Karten spielen und ein ehrliches Verhältnis zu den Behörden aufbauen und haben die Verantwortlichen eingeladen, unsere Kinder und unseren Unterricht kennen zu lernen. In diesem Gespräch am 23. Juli 2001 wurden wir mehrfach auf die Zuständigkeit des Kultusministeriums in unserer Sache hingewiesen. Weder das Schulamt, noch das Landratsamt fühlten sich zuständig. Am 30.08.01 wurde der erste Brief an Sie mit Bitte um ein Gespräch geschrieben, den Herr Maier im September mit einem kurz gefassten Verweis auf die Rechtslage und das Schulpflichtgesetz beantwortete.  Danach telefonierten wir mit Herrn Dr. Wittmann und Herrn Maier und baten wiederum, unser Anliegen persönlich vorbringen zu können. Dies wurde strikt abgelehnt.

 

Am 26.10.01 haben wir Frau Holzner von der Regierung von Schwaben angeschrieben. Wir haben unsere Situation erklärt, sie eingeladen unseren Unterricht kennen zu lernen und ebenso um ein Gespräch gebeten. Auch dieses Gesuch wurde von Herrn Huber am 2.11.01 mit einem schlichten Verweis auf die Rechtslage schriftlich abgelehnt.

 

 Am 21.11.01 haben wir Ihnen einen konkreten Vorschlag zur Zusammenarbeit mit den Schulbehörden unterbreitet.  Dieser Brief wurde nie beantwortet.

 

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Am 30.01.02 telefonierten wir wieder mit Herrn Huber aus Augsburg und Herrn Maier aus Ihrem Ministerium. Beide konnten unseren Gewissenskonflikt nicht nachvollziehen und lehnten es wiederum ab, uns diesen in einem persönlichen Gespräch erklären zu lassen.

 

Es fanden weder weitere Gespräche statt, noch kam ein Vertreter der Behörden auf uns zu. Die Verwaltungsmühlen begannen zu mahlen, indem Zwangsgeldbescheide und Bußgelder verhängt wurden.

                       

Am 7.10.02 kam das Landratsamt Donauwörth mit der bayerischen Bereitschaftspolizei

und brachte die Eltern und Kinder mit Zwang in die örtliche Volksschule, wie Sie sich sicherlich erinnern.

           

Einige Tage später kamen dann zum ersten Mal Vertreter des Schulamtes zu uns nach Klosterzimmern, um sich unsere Unterrichtsräume anzusehen und sich mit einigen Eltern zu unterhalten.

           

            Am 20.10.02 haben wir Ihnen wieder geschrieben mit der Bitte, den eskalierten Streit auch zum Wohle der Kinder zu entschärfen. Leider haben Sie nicht auf dieses Schreiben geantwortet.

 

            Am 2.04.03 haben wir Sie noch einmal angeschrieben, weil wir gehört hatten, dass Gespräche zwischen Ihrem Ministerium und dem Landratsamt stattfinden sollten. In unserem Schreiben haben wir wiederum die Wichtigkeit des persönlichen Kontaktes unterstrichen. Leider bekamen wir wiederum keine Antwort auf diesen Brief.

 

            Am 18.12.03 haben wir Ihr gutes Interview in der Süddeutschen Zeitung vom 10.12.03 über den Wegfall  des verbindlichen Wertekanons in der Gesellschaft und in der Schule  als Anlass genommen, Ihnen nochmals zu schreiben. Der Schulstreit scheint sich festgefahren zu haben und keine Lösung ist in Sicht. Immer wird von den unteren Behörden auf Ihr Ministerium verwiesen, wenn es darum gehen soll, eine Lösung zu finden. In diesem Schreiben, das als Anhang beigefügt ist,  haben wir die Notwendigkeit eines Gespräches erklärt und einen Terminvorschlag (den 28.01.04) gemacht. Dies ist sicherlich unüblich, aber sicherlich in unserer verzweifelten Situation zu verstehen. In diesem Brief baten wir Sie, uns einen Ausweichtermin mitzuteilen, falls Sie oder ein Mitarbeiter an diesem Tag wirklich verhindert sein sollten. Auch auf diesen Brief gab es keine Reaktion aus Ihrem Haus. Haben Sie diesen oder auch die letzten Briefe nicht bekommen?

 

            Im Dezember letzten Jahres luden wir den neuen Schulamtsleiter von Donauwörth, Herrn Dr. Hell, ein, sich ein persönliches Bild von unserem Unterricht zu machen.  Wir freuten uns sehr, als er zusagte. Am 7.01.04 kam er zu uns und wir konnten ihm unsere Kinder, den Unterricht und unsere Lehrmaterialien vorstellen und unseren Glaubenskonflikt darlegen. Auch Herr Dr. Hell verwies auf die Zuständigkeit des Kultusministeriums als übergeordnete Behörde. Die Richter, die in unseren Gerichtsverfahren der letzten zwei Jahre zu urteilen hatten, legten es uns auch immer nahe, den Kontakt mit Ihrem Ministerium zu suchen.           

 

            Wir sind überzeugt, dass nur eine persönliche Beziehung zwischen uns und den Behörden es ermöglichen wird, eine gangbare Lösung zu finden.

 

 

 

 

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Wir waren daher fest entschlossen, heute zu kommen; in der Hoffnung, dass wir –auch ohne zugesagten Termin- mit Ihnen oder einem zuständigen Mitarbeiter reden und Ihnen einen persönlichen Eindruck von uns und unseren Kindern geben könnten. Dass es dann zu solch einem Eklat mit Herrn Pangerl und Herrn Dr. Wittmann kam, war nicht gewollt. Wir haben das Foyer des Pförtners friedlich betreten und uns bei ihm angemeldet. Nach einigen Telefongesprächen bat er uns, im Foyer zu warten bis jemand mit uns sprechen würde. Zu keiner Zeit waren wir aggressiv oder suchten die Konfrontation. Im Gegenteil: Wir hätten eine sachliche Auseinandersetzung mit unserer Situation in einem persönlichen Gespräch vorgezogen. Wir möchten in Ihren Augen nicht als Chaoten oder Rebellen gelten, denen Gesetze nicht wichtig sind. Wir sind gesetzestreue Bürger, wir zahlen unsere Steuern und fallen dem Staat nicht unnötig finanziell zur Last. Wir betreiben angemeldete Betriebe und Geschäfte und schätzen den Austausch mit Menschen außerhalb unserer Gemeinschaft sehr. Nur in dem Punkt der Schulpflicht müssen wir Gott mehr gehorchen als den Gesetzen der Menschen. Dies ist ein Glaubens- und Gewissenskonflikt, bei dem wir vor Gott keinen Kompromiss eingehen können.

 

            Umso verwunderter waren wir heute, als Herr Pangerl –nachdem er uns seinen Unmut über unser unangemeldetes Erscheinen mitgeteilt hatte- uns erklärte, dass wir ohne Problem einen Gesprächstermin in Ihrem Ministerium bekämen, wenn wir uns anmelden würden! Wir fühlten uns in Anbetracht unserer zahlreichen Versuche, einen persönlichen Kontakt mit Ihrem Ministerium herzustellen- durch Herrn Pangerls Aussage schlichtweg verhöhnt!

 

            Herr Dr. Wittmann zeigte uns zwei dicke Ordner mit der Akte „Klosterzimmern“ und beteuerte, dass viel Kommunikation über unseren Fall stattfinden würde. Er sagte auch, dass er Berichte hätte, dass wir Gesprächstermine mit behördlichen Vertretern verweigert hätten und „uns nicht in die Karten schauen lassen wollten“ (Zitat). Das war ein Schlag ins Gesicht. Wenn irgendjemand Gespräche verweigert hat und an keinem persönlichen Austausch  interessiert war, dann doch wohl nicht wir Eltern, sondern die Schulbehörden! Nie ist jemand von der Regierung von Schwaben oder von Ihrem Ministerium bei uns gewesen oder hat ein Gespräch angeboten. Wer schreibt solche Berichte und stellt unwahre Behauptungen über uns auf? Wir würden gerne konkret zu diesen Vorwürfen Stellung nehmen.

 

 Des weiteren wurde uns vorgeworfen, wir würden unsere Kinder „instrumentalisieren“, weil wir sie mit in Ihr Ministerium genommen hatten. Das war eine grobe und falsche Beschuldigung. Wir wollten Ihnen oder einem Ihrer Mitarbeiter die Gelegenheit geben, auch unsere Kinder kennen zu lernen, damit Sie selber sehen können, dass diese weder weltfremd erzogen sind, noch ungebildet bleiben, sondern junge Menschen mit einer eigenen Persönlichkeit sind, die jedem Menschen mit Offenheit und Respekt begegnen. Unsere Kinder und Jugendlichen hatten ihre Musikinstrumente mitgebracht, weil sie Ihnen gerne etwas vorspielen wollten. Können sich Menschen denn nicht mehr unvoreingenommen gegenüber treten?

 

            Leider waren Ihre Mitarbeiter nicht gewillt, sich mit uns zu unterhalten oder herauszufinden, wie es zu dem heutigen Besuch genau gekommen ist. Auch gab man uns nicht die Gelegenheit, zu den o.a. Vorwürfen Stellung zu nehmen. Man ließ uns nicht ausreden, sonder verwies uns des Hauses. Es schien, als ob jeglicher Kontakt mit uns unerwünscht war. Denn wäre es nur eine Frage der Anmeldung oder der Terminfindung gewesen, hätten wir sicherlich einen gemeinsamen Termin mit den Herren Pangerl und Wittmann finden können und wir wären gerne dafür ein zweites Mal angereist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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            Sehr geehrte Frau Hohlmeier,  wir wissen nicht, ob das, was heute passiert ist, in Ihrem Sinne war. Wir glauben, dass Sie uns –wenn Sie heute im Ministerium gewesen wären- empfangen hätten.

 

             Alle untergeordneten Behörden verweisen auf die Zuständigkeit des Kultusministeriums und Ihre Mitarbeiter verwiesen heute auf die Zuständigkeit der unteren Behörden.

 

Wer ist denn nun zuständig für uns?

 

            Bitte lesen Sie sich auch unseren Offenen Brief an Sie durch(im Anhang). Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Ihnen unser Anliegen persönlich vorbringen könnten. Bitte haben Sie keine Berührungsängste. Wir glauben, dass eine Lösung für unseren Konflikt möglich ist.

 

 

 

Wollen Sie nicht doch mit uns reden?

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

die Eltern der Gemeinschaft in Klosterzimmern

 

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