Andreas und Maria Jesus Kopp
Klosterzimmern 1
86738 Deiningen
Amtsgericht Nördlingen
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen
Aktenzeichen Telefon
Betr.: Stellungnahme
Ihr Schreiben vom 09.Juli 2004
Hohes Gericht!
Ich schreibe in meinem Namen und im Namen und vollem Einverständniss meiner Frau.
Wie Ihnen bekannt ist, bezieht sich der Antrag auf Erziehungshaft der Staatsanwaltschaft Augsburg auf unsere Weigerung die uns erteilte Geldbuße zu bezahlen.
Die Forderung des Landratsamtes Donau-Ries an uns die Summe von EUR 6285,50 zu erstatten, bezieht sich auf die Nichterfüllung des Schulpflichtgesetzes unsererseits. (Bußgeld-Bescheid LRA Donau-Ries, AZ: SG 20-Az.: 201-4/2 vom 12.03.2002).
Bitte lassen Sie mich ausführen:
Ich respektiere den deutschen Rechtsstaat und behaupte ein aufrichtiger und verantwortungsbewusster Mensch zu sein. Ich füge mich den deutschen Gesetzen, bezahle meine Steuern und lehre auch meinen Kindern die staatliche Autorität zu unterstützen. Grundsätzlich stehe ich für eventuelle Gesetzesübertretungen gerade und bezahle ich an mich verhängte Bußgelder (z.B. bei Überschreitung einer Geschwindigkeitsbegrenzung o.ä.).
Die in diesem Fall an mich verhängten Buß- und Zwangsgelder wurden erlassen weil ich meine Kinder selber unterrichte und nicht in die öffentliche Schule schicke.
Wie ich schon mehrmals versucht habe darzustellen kann ich nicht anders! Ich kann nicht gegen mein Gewissen, noch gegen meinen Glauben handeln und meine Kinder in die öffentliche Schule schicken! Mein Glaube an den lebendigen Gott und meine Verantwortung vor Ihm und vor meinen Kindern binden mich zwingend zu dieser Entscheidung.
Sie sind als Richter sehr wohl mit meinem Fall vetraut – ich habe Ihnen nicht nur die ausführliche schriftliche Begründung meiner Gewissensentscheidung am 26. September 2003 zukommen lassen, sondern meinen Konflikt auch in der Verhandlung am 23. Oktober 2003 deutlichst vor Ihnen artikuliert.
Im Falle der Forderung des LRA Donau-Ries sowie der Staatsanwaltschaft Augsburg sehe ich mich genötigt und in meiner Person zutiefst verletzt!
Die Entscheidung unsere Kinder nicht in die öffentliche Schule zu schicken basiert einzig und allein auf dem zwingenden Glaubens- und Gewissenskonflikt der sich mir und meiner Frau aufgrund der Schulsituation unserer Kinder Eben, Jachin, und Sarah ergibt.
Wir fühlen uns durch das Schulpflichtgesetz des Freistaates Bayern bedroht, und sehen uns in unseren tiefsten inneren Überzeugungen und essenziellen Menschenrechten verletzt.
Deshalb möchte ich hiermit klar und deutlich äußern dass ich mich in diesem Fall nicht als Schuldner des LRA Donau-Ries sehe und mich deshalb weigere das vom Landratsamt Donau-Ries verhängte Bußgeld zu bezahlen.
Ich verstehe sehr wohl dass ich mich damit laut der deutschen Rechtssprechung schuldig mache, möchte aber gleichzeitig nochmals unterstreichen dass es sich in meiner Entscheidung nicht um einen Vorzug, noch Halsstarrigkeit, sondern um eine zwingende Gewissensentscheidung handelt.
Bitte verstehen Sie uns richtig! Bei unserer Entscheidung, unsere Kinder zu Hause zu unterrichten, handelt es sich weder um Sturheit oder Anarchie gegenüber dem Staat, sondern um eine reine Gewissens- und Glaubensentscheidung.
Das Festhalten des Staates an der Durchsetzung der Schulpflicht stellt keine Lösung für unsere Situation dar und kann nicht im Sinne der Kinder sein, um die es schließlich geht. Buß- und Zwangsgelder, Pfändung oder sogar Beugehaft sind in einer Situation, in der es sich um eine Gewissensüberzeugung handelt, ungeeignet. Sie können bei einer wahren Gewissensüberzeugung nicht greifen.
Wir sind keine rebellischen oder anarchistischen Menschen. Ganz im Gegenteil: Wir respektieren staatliche Behörden und ordnen uns diesen unter. Wir sind dankbar für den Schutz der Polizei, den Frieden und die Freiheit, die wir in diesem Land genießen. Dies lehren wir auch unseren Kindern. Wir glauben, dass staatliche Autorität von Gott kommt. Sie ist dazu da, um den Menschen zu dienen und um Recht und Ordnung in einem Staat aufrechtzuerhalten. Sie sollte ein Klima schaffen, in dem jeder nach seinem Gewissen leben kann und die Möglichkeit hat, nach Gott zu suchen.
Wir wollen unseren Kindern nichts vorenthalten und sind uns auch sehr wohl bewusst dass unsere Kinder als Grundrechtsträger unter anderem auch ein Recht auf akademische Bildung haben.
Wir sind der Auffassung, dass das deutsche Grundgesetz auch für unseren Konfliktfall Vorsorge getragen hat und Eltern die Entscheidungsfreiheit über die Erziehung ihrer Kinder gewährt (GG Art.6 Abs.2)
Wir berufen uns (nach wie vor) auf die uns im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zugesicherten Rechte:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Meine Frau und ich sind gläubige Menschen. Wir sind vor ca. 20 Jahren zum Glauben in den Sohn Gottes gekommen und leben seither mit anderen gläubigen Familien und Ledigen gemeinschaftlich nach urkirchlichem Modell zusammen. (Apostelgeschichte 2,44-45; 4,32-35)
Der Sohn Gottes lehrt uns in Matthäus 21:21, dem Kaiser (d.h. dem Staat) das zu geben, was dem Kaiser gehört und Gott zu geben, was Gott gehört. Genau das wollen wir auch tun. Aus diesem Grund zahlen wir Steuern und befolgen die Gesetze des Landes, in dem wir leben.
Unsere Kinder gehören nicht dem Kaiser, sondern Gott.
Bevor ich weiter ausführe, würde ich jedoch gerne etwas zu meiner Person sagen: Ich bin gelernter Elektrogeräte-Mechaniker, habe mir aber seit meiner Lehrzeit fundierte Kenntnisse über verschiedene Berufe (NFZ- Mechanik & Elektrik, Kälte-Klima-Heizungsbau, Anlagen- und Maschinenbau) angeeignet. Ich bin mehrsprachig (Englisch, Französisch, Spanisch, Deutsch), und generell eine Person die ausgesprochene Freude am Lernen hat. Für mich ist Lernen ein lebenslanger Prozess, der folgerichtig nicht mit einem Schul- oder Berufsabschluss endet. Ich lehne schulische Bildung von Kindern nicht ab, sondern bin - ganz im Gegenteil - ein starker Befürworter derselben. Deshalb stelle ich auch sicher, dass meine Kinder akademisch gebildet werden, und im Besonderen die Freude und den Ehrgeiz am Lernen
entwickeln. Betreffs akademischer Bildung ist die Schule die Grundsteinlegung. Was aber mein persönliches Leben betrifft, so muss ich bekennen, dass ich den Großteil meines Wissens und meiner Fähigkeiten nach der Schulzeit und nach meiner Lehre erworben habe.
Zu meinem Glauben möchte ich folgendes sagen: Zwischen meinem 17. und 22. Lebensjahr vollzog sich eine gravierende Wandlung meines Lebens. Die bis dahin von mir übernommenen Werte und Normen meines Elternhauses (sogenanntes "Karrieredenken") gerieten sehr ins Wanken, als ich ein völlig neues Weltbild durch den Kontakt mit verschiedenen Religionen und Kulturen erhielt. Nicht nur durch intensives Studium verschiedenster Literatur, sondern vor allem durch praktische Erfahrung kam ich an einen Punkt, an dem ich tief in meinem Herzen Glauben an den lebendigen und allmächtigen Gott empfang. Mein Glaube an den Schöpfer alles Lebens wurde mir zum allerwichtigsten Gut und zum Ziel all meines Strebens.
Ich weiß, dass es einen ewigen Gott gibt, und dass wir Menschen in unserem jetzigen Leben mit dem freien Willen, den Er uns gegeben hat, Ihm dienen können.
Ich habe Menschen gesucht, die nicht versuchen Gott in Ihr „eigenes“ Leben zu integrieren, sondern die Ihr Leben ganz und gar, ohne Heuchelei, für Gott leben, so wie es der Sohn Gottes von Seinen Jüngern verlangt.
Abgesehen von einigen wenigen ernsthaften Menschen wurde ich von der gelebten Realität verschiedenster Religionen eher abgestoßen - als dass ich davon angezogen worden wäre. Ich wollte nichts mit einem Gott zu tun haben der sich in die Politik dieser Welt einmischt und Kriege, Kreuzzüge und Kanonen segnet, Menschen zum Glauben zwingt, etc., etc.. (die Kirchengeschichte geht weiter!)
In meiner Verzweiflung erwog ich Missionar zu werden, aber in meinem Herzen wusste ich dass der Heiligen Geist nicht durch Bibelstudium zu uns Menschen kommt. Ich sehnte mich danach – so wie z.B. Noah, Abraham, König David, Elijah und andere – mit Gott Gemeinschaft zu haben und ausschließlich für Ihn zu leben.
Im Jahr 1981 habe ich in den Gemeinschaften der Zwölf Stämme Menschen gefunden die Gott mit ganzem Herzen dienen. Ich sah ein Leben der Einigkeit und des Friedens in einer Weise die ich mir nicht hätte erträumen können.
Ich habe den Glauben, dass diese globale Familie der Leib Christi ist. Über 20 Jahre bin ich jetzt Teil dieser Glaubensgemeinschaft. Hier habe ich nicht nur einen Platz gefunden, an dem ich meinen Glauben leben kann, sondern auch Brüder und Schwestern, die mir nicht nur geistig, sondern auch in ganz praktischen Dingen helfen - wie z.B. mit dem täglichen Unterricht meiner Kinder.
Wir - meine Frau und ich - erkennen die Familie als essentielle und wunderbare, von Gott gegebene, soziale Einheit, die der Bedürfnisse aller gerecht wird, und seit Jahrtausenden das Rückrat jeder gesunden
Gesellschaft gebildet hat. - Die Familie ist die kleinste, aber auch die vitalste und wichtigste soziale Zelle jeder Gesellschaft.
Aus Überzeugung möchten wir nur durch ehrliche Arbeit unser tägliches Brot verdienen und uns nicht von Almosen oder Sozialprogrammen finanzieren. Wir und unsere Kinder haben unser Wesen von Gott; wir vertrauen unser Leben in seine Hände und suchen sein Königreich und deshalb erfahren wir dass Gott sich um uns und unsere Kinder sorgt. (Bergpredigt, Matthäus 6:25-33)
Wir lieben unsere Kinder mit ganzem Herzen und schieben sie nicht in einen Kinderhort, Kindergarten, oder in eine Schule ab, sondern umsorgen unsere Kinder Tag und Nacht und machen sicher das alle ihre körperlichen, geistigen, seelischen, sozialen und emotionalen Bedürfnisse befriedigt sind.
Vom Kinderhort, über Kindergarten, Schule und Sozialversicherungen bis hin zum Altersheim, übernimmt heutzutage der Staat zunehmend die soziale Funktion und Aufgabe der Familie - oft mit fatalen seelischen Folgen für den einzelnen - dessen Würde ja eigentlich gewahrt bleiben soll. (GG Art.1)
Seit wir nach Bayern zogen wurden wir von bayerischen Behörden mehrfach beschuldigt. Unter anderem, dass wir "aus rein subjektiven Vorstellungen unsere Kinder von der Ausbildung in der Schule entziehen, und dadurch ihre Lebensaussichten 'auf das schwerste' gefährden würden". - Lassen Sie uns Ihnen versichern, dass wir solche Bedenken aus der Sicht Außenstehender voll und ganz verstehen. Tatsache ist jedoch dass sich die bayerischen Schulbehörden bis jetzt noch nicht die Mühe gemacht haben sich vor Ort von unserem Unterricht zu überzeugen (siehe weiter unten).
Wir werden der Subjektivität bezichtigt, aber völlig objektiv spricht folgendes: In den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es zur Zeit ca. 1,5 Millionen Schüler die durch sogenanntes "homeschooling" zu Hause unterrichtet werden. An den Universitäten der Vereinigten Staaten werden diese Schüler bevorzugt angenommen, da allgemein bekannt ist dass eben diese homeschool- Schüler normalerweise disziplinierter und lernfreudiger und oft auch kompetenter als herkömmliche Schüler sind. Genauso können auch wir - aus nun über 20-jähriger Erfahrung in den Gemeinschaften der Zwölf Stämme - die gute Frucht in den herangewachsenen Kindern unserer Gemeinschaften sehen.
Uns wird immer wieder vorgehalten dass ein Schulabschluss die Grundvoraussetzung für eine Einstellung, (z.B. zur Absolvierung einer Lehre), sei. Abgesehen von der Möglichkeit einen Schulabschluss durch Fremdprüfungen abzuschließen, ist jedem kompetenten Personalchef Charakter und tatsächliches Können relevanter als irgendwelche Schulnoten. Ich habe selber am 04. April 2001 an der IHK- Stade eine Fachkundeprüfung (EG-Lizenz im internationalen Gütertransport) als bester Absolvent mit 92% abgelegt - dabei wurde ich nicht ein einziges Mal nach meiner Berufsausbildung oder nach einem Schulabschluss gefragt.
Hinzufügend möchte ich auch auf die allgemein bekannte PISA- Studie hinweisen, die ganz klar belegt dass die deutschen Schulen im
Hinblick auf die Qualität der vermittelten Bildung nicht den Status verdienen der Ihnen so gerne zugeschrieben wird.
Unsere Kinder sind mir und meiner Frau von Gott anvertraut worden und wir werden unser Möglichstes tun, unsere Kinder auf dem Wege Gottes zu erziehen, und Ihnen einen guten Lebensstart zu ermöglichen. Gott hat meine Frau und mich als Vater und Mutter über unsere wunderbaren Kinder gesetzt. Wir sind vollkommen verantwortlich für unsere Kinder und werden uns eines Tages vor Gott rechtfertigen müssen wie wir diese uns auferlegte Aufgabe erfüllt haben.
Vor Gott - nicht dem Staat - werden wir Eltern - genauso wie jeder andere Mensch - eines Tages Rechenschaft darüber ablegen müssen, wie wir unser Leben geführt und unsere Kinder erzogen haben.
Deshalb müssen wir in diesem Konflikt Gott mehr gehorchen als den staatlichen Behörden. (Apostelgeschichte 5:29 ... man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen).
In der Verantwortung unserem Schöpfer gegenüber, der uns wunderbare Kinder anvertraut hat, drängt uns unser Glauben und unser Gewissen, sie nach Seinen Vorgaben und Geboten zu erziehen und lässt es nicht zu, diese äußerst wichtige Aufgabe einer Institution, Menschen oder gar Mitschülern zu überlassen, die andere Werte lehren und somit dem sensiblen Gewissen unserer Kinder schaden. Wir können es nicht mit unserem Gewissen, noch mit unserem Glauben vereinbaren, unsere Kinder von Personen unterrichten zu lassen, deren innere Werte und private Praktiken wir nicht kennen.
Sie wissen ja selber was heutzutage nicht nur öffentlich toleriert wird, sondern sogar als gleichberechtigt gilt!!! Der moralische Verfall der heutigen Gesellschaft wird u.a. auch darin deutlich bezeugt dass selbst das konservative Bayern in seiner Verfassungsbeschwerde gegen die „Gleichgeschlechtliche-Ehe“ abgelehnt wurde! Muss ich denn alle diese Dinge beim Namen nennen um verstanden zu werden?
Wir haben einen göttlichen Erziehungsauftrag für unsere Kinder. Laut 1.Mose 18:19 und 5.Mose 6:4-9 sollen wir sie in Gottes Wegen erziehen und sie Seine Gebote lehren. "Denn ich weiß, er wird befehlen seinen Kindern und seinem Hause nach ihm, dass sie des Herrn Wege halten und tun, was recht und gut ist, auf dass der Herr auf Abraham kommen lasse, was er ihm verheißen hat." (1.Mose 18:19) - "Höre, Israel! Der HERR ist unser Gott, der HERR ist als einziger HERR. Und du sollst den HERRN, deinen Gott, lieben mit deinem ganzem Herzen und mit deiner ganzer Seele und mit deiner ganzer Kraft. Und diese Worte, die ich dir heute gebiete, sollen in deinem Herzen sein. Und du sollst sie deinen Kindern einschärfen und du sollst davon reden, wenn du in deinem Hause sitzt und wenn du auf dem Weg gehst, wenn du dich hinlegst und wenn du aufstehst. Und du sollst sie als Zeichen auf deine Hand binden, und sie sollen als Merkzeichen zwischen deinen Augen sein, und du sollst sie auf die Pfosten deines Hauses und an deine Tore schreiben." (5.Mose 6:4-9)
Wo dies geschieht, kommt ein erstaunliches Leben zu Stande, in dem Menschen in Frieden und Einigkeit zusammen leben und arbeiten, einander lieben und füreinander da sind und ihren Besitz miteinander teilen. Unsere Kinder sind Teil dieses wunderbaren und einzigartigen Lebens. Jegliche Fremderziehung würde das zerstören und dies können wir aus Liebe und Fürsorge für unsere Kinder vor unserem Gewissen nicht verantworten.
Können wir unseren Kindern etwas Größeres als diese Werte vermitteln? Sollte Ihnen das genommen werden? Wie kann denn eine Erziehung nach den Geboten desjenigen, der mehr vom Leben versteht als jeder andere - da Er ja alles Leben gibt - (Zitat Landratsamt Donau-Ries): "die Lebenschancen eines Menschen verbauen"? Eine Erziehung, die auf dem Fundament von Gottes Wort steht, "verbaut" einem Kind in keiner Weise seine Zukunft, sondern öffnet ihm - ganz im Gegenteil - die Tür zu einem sinnerfüllten und Gott und Menschen wohlgefälligen Leben. "Was nützt es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt und seine Seele verliert?" (Matthäus 16:26)
Für uns ist es von größter Bedeutung, dass unsere Kinder lernen nach ihrem Gewissen zu leben - dem instinktiven Gesetz, das Gott jedem Menschen ins Herz geschrieben hat. Das Gewissen vermittelt ihnen tief in ihrem Innern das Wissen von Gut und Böse und hilft ihnen sich innerhalb der Grenzen dieses Gesetzes zu bewegen. Unsere Kinder sollen dieser leisen Stimme gehorchen lernen, die sie dazu drängt, das Richtige zu tun, und die sie zurechtweist, wenn sie Unrecht tun. Ihr Wohlergehen und ihr ewiges Schicksal hängen in erster Linie davon ab, ob sie ein reines Gewissen bewahren. Ein gutes Gewissen wird sie in ihrer Persönlichkeit stärken und festigen. Es wird ihnen Gesundheit bescheren und Selbstvertrauen, Mut und Zuversicht geben.
Die Qualitäten und Tugenden unserer Kinder (die sie aufgrund der Erziehung in Gottes Wegen besitzen), werden unseren Kindern noch ganz andere Wege und Lebensaussichten öffnen, als eine rein akademische Erziehung dies vermag. Das Leben zeigt ja, dass eigentlich nur die Menschen wirklich "erfolgreich" sind, die Tugenden wie Aufrichtigkeit, Fleißigkeit, Beständigkeit, Zuverlässigkeit, Ehrgeiz, Respekt und Verantwortungsbewusstsein entwickelt haben.
Das deutsche Grundgesetz gewährleistet mir in Art.4 Abs.1 und Abs.2 die ungestörte Ausübung meiner Religion.
Ausübung beschränkt sich nicht auf „mentale Gymnastik“, sondern bedeutet nichts anderes als die praktische Umsetzung meines Glaubens in das tag-tägliche Leben – und beinhaltet somit unmittelbar auch die Erziehung meiner Kinder. In der Ausübung meiner Religion in Bezug zur Erziehung meiner Kinder bin ich mir (wie schon erwähnt) vollkommen bewusst dass meine Kinder Grundrechtsträger sind und möchte auch dieser Verantwortung vor Gott Rechenschaft tragen.
Wir sind keine religiösen Fanatiker mit irgendwelchen obskuren Praktiken – wovon sich jedermann zu jederzeit auch gerne überzeugen kann. Wir haben nicht vor, unsere Kinder weltfremd aufwachsen zu lassen, aber wir sehen es als unsere Verantwortung vor Gott und vor unseren Kindern, unsere Kinder in
jungen Jahren - so wie man es auch mit jungen Pflänzchen macht - vor gewissen Umwelteinflüssen zu beschützen.
Wir reden nicht über eine intellektuelle Überzeugung oder über subjektive Bibelauslegungen sondern über ein gemeinschaftliches Leben in Harmonie wie es die Welt nicht kennt. – Kommen Sie uns besuchen und sehen Sie selbst!
Wir möchten unseren Kindern die besten Vorraussetzungen geben damit sie zu selbstständigen, verantwortungsbewussten Menschen heranwachsen, die gelernt haben in allen Situationen im Bewusstsein Ihrer Verantwortung vor Gott freie Entscheidungen fällen zu können.
An der Schule wird nicht nur akademisches Wissen vermittelt, sondern die Kinder werden in allen Aspekten für ihr weiteres Leben geprägt. Sogenannte "Grundwerte" werden vermittelt - Kindererziehung beschränkt sich ja schließlich nicht nur auf eine rein akademische Ausbildung, sondern beinhaltet vielmehr die ethische, moralische und geistige Entwicklung eines Kindes - bis hin zum selbständigen und verantwortungsbewussten Erwachsenen, der im Respekt vor Gott, der Schöpfung, und seinen Mitmenschen ein würdiges Leben führt.
Dies erkennt auch die Bayerische Verfassung (BV) und das BayEUG an. Wesentliche Teile der BV und des BayEUG und den darin vorgegebenen obersten Bildungszielen sind auch für uns von höchster Bedeutung, nämlich: „Herzens - und Charakterbildung, Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt“ (BV, Art.131, Abs.1 und Abs.2 ; BayEUG, Art.1)
Dieser Text der BV wurde im Jahr 1946 verfasst - als der Schock des zweiten Weltkrieges noch tief in den Menschen Deutschlands saß. Deshalb wurde auch die Präambel der BV folgendermaßen gewählt: „Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen...geführt hat,...“
Es ist traurig aber wahr: Geschichte wiederholt sich....
Aufgrund der extremen Werteverschiebung die in den letzten 50 Jahren stattfand ist die Realität in den Öffentlichen Schulen heute weiter denn je von genau diesen Bildungszielen entfernt. Die heutzutage vermittelten Werte sind in keiner Weise mit dem objektiven Wort Gottes vereinbar - jeder aufrichtige und rechtschaffene Mensch ist sich bewusst, dass dem so ist.
Beim Durchfahren der Gemeinde Deiningen sah ich schon öfters gewalttätiges Benehmen unter den dort ansässigen Jungen, so wurde ich auch schon mehrfach „abgeschossen“. Diese Jungen gehen sehr wahrscheinlich auf eben diese Volksschule in Deiningen in die ich meine Kinder schicken soll. Ich kann es nicht mit meinem Gewissen noch mit meinem Glauben verantworten, dass meine Kinder tag-täglich mit solchen Kindern zusammen sind. Wie auch Paulus treffend sagt: "Lasst euch nicht verführen! Schlechter Umgang verdirbt gute Sitten." (1.Korinther 15:33) Es braucht nicht betont zu werden, dass solche Kinder heutzutage leider die Mehrheit aller Kinder darstellen. Jedermann weiß, dass allzu oft das morgendliche Gesprächsthema der Schulkinder der "Spielfilm" des vorigen Abends ist. Diejenigen Kinder die es von ihren Eltern nicht erlaubt bekommen haben, den Film zu sehen, oder gar Eltern haben, die gar keinen Fernseher haben (wollen), werden in der Regel von den anderen Klassenkameraden gehänselt und oft sogar sozial ausgegrenzt. Soziale Ausgrenzung findet besonders bei Heranwachsenden Jugendlichen statt, die Tugenden wie z.B. Ihre Jungfräulichkeit (Jungen wie Mädchen) wahren. Dieses Verhalten treibt einen zerstörerischen Keil zwischen Kinder und ihre Eltern. („Du hast ja komische Eltern...“). Genau dieses würde meinen Kindern in der öffentlichen Schule widerfahren. Würden meine Kinder an einer öffentlichen Schule versuchen an ihren Tugenden festzuhalten, (die wir mit aller Mühe in sie hineinlegen), so würden sie dafür ausgelacht und sozial ausgegrenzt werden. Unter Pädagogen ist es allgemein bekannt dass Gruppenzwang einen größeren Einfluss auf die Heranwachsenden ausübt, als die Erziehungsbemühungen Ihrer Eltern.
Meine eigene Jugend belegt sehr deutlich, dass meine Eltern ab dem Moment als ich zur Schule ging, fast keinen Einfluss mehr auf meine Entwicklung hatten. Über Jahre hinweg wurde ich durch erheblichen Gruppenzwang meiner "Freunde" zum Rauchen, zu Gewaltanwendungen und Unmoral gebracht. Meine Eltern konnten nur fassungslos zusehen wie ich mich zum negativen veränderte und alle gute Sitten und Moral "über Bord warf". Meine Eltern (Rolf & Ruth Kopp, 70327 Stuttgart, Ludwig-Blum-Str. 3, Tel. 0711 422828) können diesen Sachverhalt gerne bezeugen. (Rufen Sie doch einfach mal an!) Heute - über 25 Jahre später - kann ich wohl verstehen was damals mit mir passierte, deshalb möchte ich noch einmal Paulus zitieren: "Lasst euch nicht verführen! Schlechter Umgang verdirbt gute Sitten". (1.Korinther 15:33)
Mein Glaube und mein Gewissen verbietet es mir meine Kinder der Sexualerziehung (SE) wie sie an öffentlichen Schulen gelehrt wird auszusetzen. Die SE lehrt die Kinder nicht ihre Jungfräulichkeit als kostbares Gut zu bewahren, noch bereitet sie die Kinder auf den heiligen Bund der Ehe vor. Die Lehre der SE zielt darauf nur das zu tun auf was man "Lust" hat, alle "Gewissensbisse" über Bord zu werfen, "frei" zu sein, so nach dem Motto: "Schwul, na und?" Es dreht sich alles nur um "Safe Sex" (kein AIDS, keine Schwangerschaft). Die sogenannte "sexuelle Freiheit" in Verbindung mit der Lehre der heutigen Vergnügungsgesellschaft ("Fit For Fun") resultiert in unglücklichen, treuelosen Ehen, oft in Scheidung und Abtreibung, in Kindern die ohne Vater oder ohne Mutter aufwachsen.
Ist das die Achtung vor der Würde des Menschen? (GG Art.1) Ich hoffe auf ihr Verständnis dieser Zusammenhänge.
Teil meiner Verantwortung vor Gott über unsere Kinder ist auch sie vor heidnischen Lehren zu beschützen. Fasching, Osterhase, Weihnachtsmann, Christbaum, Hexen-, Feen-, Zwerge-, Kobold- und Zauberergeschichten, etc., ziehen sich nicht nur durch die an öffentlichen Schulen verwendeten Lehrmittel (Deutschbücher!), sondern sind fester Bestandteil der deutschen, bzw. Heidnisch-Germanischen Kultur.
GG Art.2 Abs.2 Satz 1: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Der Staat kann die körperliche, geistige, und seelische Unversehrtheit unserer Kinder in einer öffentlichen Schule nicht garantieren und kann deshalb auch nicht versuchen einen "legitimen" Anspruch geltend zu machen und uns dazu zwingen unsere Kinder in die Schule zu schicken.
Es scheint dass Gräueltaten, z.B. wie im April 2002 in Erfurt, nötig sind um die abgestumpfte Bevölkerung zu der Tatsache zu erwecken, dass Gewaltverherrlichende Computerspiele und Videos an den Jugendlichen nicht spurlos vorbeigehen, sondern eine furchtbare und zerstörerische Konsequenz nach sich ziehen. - Getreu der allgemein bekannten Weisheit: "Irret euch nicht! Gott lässt sich nicht spotten. Denn was der Mensch sät, das wird er ernten". (Galater 6:7)
Aufgeschreckt durch Drogen, Mord, Totschlag und Vergewaltigung in öffentlichen Schulen, kann wohl niemand mehr bestreiten, dass die heutige Jugend immer gewaltbereiter wird. Trotz dieser schlechten Frucht, behauptet der Staat er habe das „Recht“ den Eltern ihre Kinder wegzunehmen – selbst im Angesicht der Tatsache dass der Erziehungsauftrag (Art.131 BV – oberstes Ziel: ...Ehrfurcht vor Gott...) ganz offensichtlich nicht erfüllt wird!
Worin gründet sich der „Erziehungsauftrag“ des Staates – wer gibt dem Staat dieses „Recht?“ – Wer beurteilt den Staat in der Ausführung, bzw. Nicht-Erfüllung dieses Erziehungsauftrages? – Wann verliert der Staat sein „Recht“ auf Erziehung - (was muss denn noch alles passieren?)???
Nicht nur der im Unterricht vermittelte Lehrstoff, sondern der tägliche Einfluss einer in heidnischen Bräuchen erzogenen, gewaltbereiten und sexualisierten Schülerschaft würden in allerkürzester Zeit unsere Kinder verunreinigen und ihr Gewissen und ihre Seele irreparabel verletzen. - Springt man in einen Fluss, so wird man unweigerlich nass. - Genauso würden unsere Kinder von Selbstsüchtigkeit, heidnischen Lehren, Gewaltbereitschaft, und sexueller "Freiheit" an einer öffentlichen Schule durchtränkt werden.
Die Verantwortung über unsere Kinder lässt es nicht zu sie den oben beschriebenen Einflüssen an den öffentlichen Schulen aussetzen.
„Eltern haften für ihre Kinder!“ – Dies ist allgemein anerkanntes Recht. Macht mein Kind irgendwo etwas kaputt (z.B. in der öffentlichen Schule), dann bin ich als Elternteil dafür verantwortlich und muss bezahlen. Autorität und Verantwortung müssen einhergehen – wie kann es dann sein, dass der Staat einen Autoritätsanspruch stellen – aber die Verantwortung gänzlich von sich weisen will?
Der aus unserer Gewissens- und Glaubensüberzeugung entstehende Konflikt mit der Bayerischen Regierung wiegt für uns besonders schwer, denn wir schätzen und unterstützen die staatlichen Autoritäten, wo immer nur möglich und lehren auch unseren Kindern die Achtung vor denselben. (Bayern’s momentane Handhabung des Schulpflichtgesetzes ist jedoch dabei in unseren Kindern ein gestörtes Bild der staatlichen Autorität zu projizieren).
Wie kann es sein, dass meine Frau und ich wie Gesetzesbrecher behandelt werden - nur weil wir unsere Herzen unseren Kindern zuwenden und Gutes tun? Warum sollen wir dafür bestraft werden, dass wir unsere Kinder nach der Bibel unterrichten?
Ich hoffe Ihnen mit dieser Ausführung den untragbaren Gewissens- und Glaubenskonflikt verständlich gemacht zu haben, mit dem meine Frau und ich in Anbetracht der momentanen Schulsituation konfrontiert sind.
Die eigentliche Wurzel des Problems mit der wir uns – nicht nur in dem Bundesland Bayern, sondern - in der gesamten Bundesrepublik Deutschland konfrontiert sehen, ist aber rechtlicher Natur. Unser Anliegen ist dass eine Rechtsgrundlage geschaffen werden kann, die uns erlaubt unsere Kinder in den Wegen Gottes zu erziehen.
Lassen Sie mich bitte verdeutlichen:
Die Väter der deutschen Verfassung haben nach reiflicher Überlegung - nicht nur aufgrund der sehr großen Verantwortung die Ihnen oblag - sondern auch wegen Ihrem festen Glauben in den lebendigen Gott, den Schöpfer von Himmel und Erde - und nicht zuletzt auch aufgrund der fürchterlichen Erfahrungen von zwei vorangegangenen Weltkriegen - folgenden Anfang der Präambel für unser deutsches Grundgesetz gewählt:
"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ....."
mit dieser Aussage wird ganz klar und unmissverständlich ausgedrückt dass jeder Mensch eines Tages vor Gott (und nicht vor dem Staat) Rechenschaft ablegen muss.
In eben diesem Bewusstsein möchten wir eindringlich an Ihr Gewissen appellieren – und Sie, als die uns in diesem Fall zuständige staatliche Autorität, hiermit bitten, genau diese Verantwortung wahrzunehmen und in eben diesem Bewusstsein zu handeln, und Ihre Ihnen von Gott gegebene Aufgabe wahrzunehmen und diejenigen die Gutes tun zu unterstützen, und die Schlechtes tun zu bestrafen. (1.Petrus 2:13,14).
Ich weiß sehr wohl, dass hier in Deutschland die sogenannte „einheitliche Rechtssprechung“ praktiziert wird und sowohl die Urteilsfindung wie auch die Urteilsbegründung in starkem Maße darauf basiert – und dass Sie als Richter dem deutschen Gesetz als einziger Maßstab gegenüber verpflichtet sind – aber Sie sind Ihrem Gewissen vor Gott noch mehr verpflichtet.
Unser – lassen Sie es mich Flehen nennen – an Sie: urteilen Sie nach Ihrem Gewissen und nicht nach irgendwelchen „ähnlichen“ Gerichtsurteilen höherer Instanzen. Gott braucht Menschen die Seine Stimme in Ihrem Gewissen hören und danach handeln – Menschen die „Rückgrad“ haben und um der Gerechtigkeit willen einen Stand machen – und nicht der drohenden Konsequenzen wegen ihr Gewissen übergehen. (Mathäus 10:28)
Wie schon weiter oben erwähnt weiß ich sehr wohl dass ich mich durch das Nichtbezahlen des Bußgeldes am deutschen Gesetz schuldig mache. Aber in diesem Fall geht es um meine tiefste innere Überzeugung und deshalb muss ich in diesem Fall Gott mehr gehorchen als den Menschen.
Wie schon am Anfang dieser Begründung angeführt fühle ich mich durch die Bedrohung durch das deutsche Schulpflichtgesetz in meinen unveräußerlichen Menschenrechten verletzt.
Bitte bedenken Sie:
Erst war der Mensch, dann der Staat: Menschenrechte sind "vorstaatlich".
Das bedeutet, dass der Staat Menschenrechte weder gewähren noch nehmen kann, sondern sie als vorgegeben anerkennen muss. (Zitat: Broschüre des Bayerischen Innenministeriums: Informationen für Neubürger)
Das natürliche Erziehungsrecht der Eltern wird vom deutschen Grundgesetz (Art. 6) anerkannt. Dieses Recht ist ein Menschenrecht. Es wurde dem Menschen nicht vom Staat, sondern von Gott gegeben und kann daher nur in solchen Fällen beschnitten werden, in denen Kinder "zu verwahrlosen drohen" (GG Art.6 Abs.3)
Im Grundgesetz wird das Wort "Schulpflichtgesetz" oder "Erziehungsauftrag" nicht einmal erwähnt!
Das Schulpflichtgesetz (eingeführt 1871) ist nicht mehr zeitgemäß und war nie für einen Fall wie den unseren gedacht.
Jedes Gesetz hat einen "Geist", d.h. jedes Gesetz verfolgt eine bestimmte Absicht. Das Schulpflichtgesetz wurde im 18.Jahrhundert eingeführt um:
a)
die Schulangelegenheiten von der "herrschenden" kirchlichen Autorität in die Hände des Staates zu legen,
b)
Kinder vor Ausbeutung zu schützen und ihnen eine Bildungs- bzw. Chancengleichheit zu geben,
c)
Last not least: um dem Staat die Möglichkeit zu geben seine heranwachsenden Bürger so zu formen wie es den militärischen, politischen und wirtschaftlichen Vorstellungen des Staates entspricht. (Dies ist klar ersichtlich: Ein demokratischer Staat erzieht seine jungen Menschen zu Demokraten; ein kommunistischer Staat erzieht junge Menschen zu Kommunisten; ein moslemischer Staat erzieht seine jungen Menschen zu Moslems; etc.).
Der Staat bedient sich der öffentlichen Schulen um sogenannte "allgemeine Grundwerte" in die Kinder zu legen. Diese "allgemeinen Grundwerte" beziehen sich allerdings nicht nur auf ein ehrbares Anliegen des Staates seine Bürger akademisch zu bilden, sondern dienen vor allem der Festigung des Staatswesens. Dies erklärt auch das starke Bestreben des Staates alle Kinder unter seiner Kontrolle zu wissen.
Das Schulpflichtgesetz und polizeiliche Vorführung von Kindern zur Schule sind angebracht, um Kinder zu beschützen, die keine Erziehung oder Ausbildung bekommen, und die daher zu "verwahrlosen drohen". Dies sind Kinder, die z.B. in asozialen oder zerrütteten Familien aufwachsen und - anstatt in die Schule zu gehen- sich in sog. Spielhöllen herumtreiben oder Drogen nehmen oder zur Arbeit ausgebeutet werden.
Das Wort "Verwahrlosung" wurzelt in dem Wort "verwahren". (Obhut, Schutz, sichere Verwahrung, umsorgt sein, sich um jemand [oder etwas] kümmern.) Die Negation "verwahrlosen" bedeutet folglich: Nicht umsorgt, ohne Obhut, Schutz und Fürsorge zu sein - und der daraus resultierende sittliche Verfall.
Eine Tatsache von der sich gerne jeder überzeugen kann, ist jedoch dass unsere Kinder mehr behütet und umsorgt sind als der Großteil aller Kinder. Unsere Kinder laufen in keiner Weise Gefahr zu verwahrlosen, sondern werden -ganz im Gegenteil- zu ehrlichen, verantwortungsbewussten, respektvollen und mündigen Menschen erzogen.
Unsere Kinder genießen den Rückhalt gesunder und liebevoller Familien und werden täglich in kleinen Klassen in Deutsch, Mathematik und Englisch sowie Nebenfächern unterrichtet. Es ist auch unser Anliegen, unseren Kindern eine ausreichende Allgemeinbildung zu vermitteln. Aus diesem Grund setzen wir unzählige Arbeitsstunden und viel Mühe ein, um den täglichen Unterricht für sie zu gewährleisten. Des Weiteren lehren wir sie auf unserem Bauernhof allerlei praktische Fertigkeiten sowie den fürsorglichen Umgang mit Tieren und Pflanzen.
Das Schulpflichtgesetz ist ungenügend definiert, denn es erfasst nicht das tatsächlich vorhandene Spektrum.
Bedenken Sie bitte folgendes:
In unserem Fall scheint es dass der Freistaat Bayern äußerst fürsorgliche Eltern die ihre Kinder in glücklichen Familien verantwortungsvoll erziehen und unterrichten, gleichsetzt mit unverantwortlichen, asozialen Eltern die in ihren zerrütteten Familien ihren Kindern keinerlei (bzw. negative) Erziehung zukommen und ihre Kinder verwahrlosen lassen!
Das ist eine große Ungerechtigkeit!
Damit wird der eigentliche Sinn und Zweck des Schulpflichtgesetzes völlig verfehlt. Es scheint sich nicht um das Wohl der Kinder und Bildung an sich, sondern nur um die Kontrolle des Staates in der Bildung zu handeln - selbst auf Kosten von Menschenrechten? Und das hier in Deutschland?
Tatsache ist dass das heutige Schulgesetz in Preußen wurzelt. Der §1 des Preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794 lautet wie folgt: "Schulen und Universitäten sind Veranstaltungen des Staates, welche den Unterricht der Jugend in nützlichen Kenntnissen und Wissenschaften zur Absicht haben."
Dieses Preußische Gesetz trotzte allen Reformen und Regierungen und deshalb fasste der 1991 verstorbene Altmeister des deutschen Schulrechts Hans Heckel in seinem Standardwerk "Schulrechtskunde" folgendermaßen zusammen:
"Wollte man die Lage überspitzt formulieren, so könnte man sagen, Schulrecht und Schulverwaltung seien in Preußen vor den Stein-Hardenbergschen Reformen und in den anderen Ländern zeitlich an der entsprechenden Stelle stehen geblieben; sie behielten im großen und ganzen den Geist und Praxis des absolutistischen Polizei- und Wohlfahrtstaates bei...." (Hans Heckel/Hermann Avenarius, 6.Aufl., Neuwied/Darmstadt 1986, S.10 f.)
Die Bundesrepublik Deutschland rühmt sich demokratisch, freiheitlich und pluralistisch zu sein, aber wenn es an das Schulgesetz geht kommt der preußische Absolutismus ungeschmälert wieder auf. Deutschland nennt sich pluralistisch, ist aber anscheinend nicht pluralistisch genug um eine Bildungsvielfalt zuzulassen. Der deutsche Staat überschreitet hierin seine Befugnisse und bedroht unsere Menschenrechte.
Es ist ein Armuts-Zeugnis für Deutschland, wenn Menschen die nach ihrem Gewissen und ihrem Glauben leben wollen, dazu gezwungen werden nach Österreich, England oder den USA auszuwandern.
Wie schon weiter oben ausgeführt, ist verständlich, dass jeder Staat starkes Interesse an der Bildung und Formung seiner Bürger zeigt. Wenn ein Staat aber nur der Kontrolle wegen soweit geht, dass Menschenrechte mit Füßen getreten und intakte Familien zerstört werden sollen - obwohl eine gute Bildung vermittelt wird - spätestens dann muss gehandelt werden.
Rechtschaffene Beamte in den zuständigen Behörden befinden sich in einem Dilemma und wir befinden uns in einer juristischen Sackgasse - Zitat LRA Donau-Ries: „Das alles sei ja schon längst höchstrichterlich geklärt“ - das Schulgesetz schreibt den Beamten ganz klar vor was zu tun sei, wenn Eltern ihre Kinder nicht zur öffentlichen Schule schicken.
Wie der Einzelfall konkret aussieht ist aber anscheinend völlig unbedeutend.
Eben weil das Schulpflichtgesetz ungenügend definiert ist, hat die tatsächliche Bildungssituation und das soziale Umfeld der Kinder keine Relevanz - und werden deshalb auch nicht in Betracht gezogen - („...es besteht keine Rechtsgrundlage...“).
Selbst über eine Beschneidung von unveräußerlichen Menschenrechten - wie die Fürsorge von Eltern über ihre Kinder - wird diskutiert, und das alles ohne dass sich die bayerischen Schulbehörden auch nur einmal bemüht hätten sich vor Ort ein Bild über unsere Kinder und unseren Unterricht gemacht zu haben! Unser Brief vom 21.11.2001 an Frau Kultusministerin Hohlmeier blieb gänzlich unbeantwortet!
Das Landratsamt Donau-Ries begründet u.a. wie folgt: Nach der Rechtsprechung können Erziehungsberechtigte die Erfüllung der Schulpflicht nicht unter Berufung auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit verweigern. Der Staat ist im Bereich der Schule nicht auf das ihm durch Art.6 Abs.2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Art.126 Abs.1 Satz 2 der Bayer. Verfassung (BV) zugewiesene Wächtersamt beschränkt. Der staatliche Erziehungsauftrag, von dem Art.7 Abs.1 GG und Art.130 Abs.1 BV ausgehen, ist im Bereich der Schule dem Elternrecht nicht nach- sondern gleichgeordnet. (Zitat: Bescheid des Landratsamtes Donau-Ries an mich vom 08.11.2001)
Das Landratsamt Donau-Ries bezieht sich hierin u.a. auf das Verfahren –1 BvR 436/03- des Bundesverfassungsgerichts in dem unmissverständlich dargestellt wird dass der staatliche Erziehungsauftrag dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgestellt sei, sowie dass die durch die Schulbesuchspflicht auftretenden Beeinträchtigungen grundrechtlicher Freiheiten zumutbar wären. (Bundesverfassungsgericht: 1 BvR 436/03)
Das Bundesverfassungsgericht überschreitet hierin ganz klar seine Befugnisse und beurteilt mich und meine Famile als Teil einer undefinierbaren Volksmasse und nicht wie es mir zusteht als ein menschliches Wesen - als ein Individuum - das Gott gegebene (Grund- und Menschen-) Rechte hat. (GG Art.1)
Die zuvörderst obliegende Verantwortung des Bundesverfassungsgerichtes ist die Konformität der deutschen Rechtssprechung mit dem deutschen Grundgesetz sicherzustellen. Die Rechtssprechung ist nach dem Grundgesetz und den darin enthaltenen unveräußerlichen Menschenrechten auszurichten und nicht umgekehrt!
Hinsichtlich des Schulpflichtgesetzes besteht weder Religions- noch Gewissens- Freiheit. Die aktuelle Handhabung und Missachtung der Grundrechte diesbezüglich ist absolut nicht legitim und nur im Zerrbild der Festigung des Staatswesens nachvollziehbar!
Die Praxis der „einheitlichen Rechtssprechung“ zeigt deutlich, dass der Freistaat Bayern das Länderrecht der Schulpflicht nicht nur gleich- sondern sogar über die unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte stellen will!
Die amtierende bayerische Kultusministerin Frau Hohlmeier gab in einem Interview mit der christlichen Zeitung „idea spectrum“ im Zusammenhang mit unserer Situation dies auch klar zu erkennen indem Sie u.a. sagte: „...dass der Schulpflicht deutlich Vorrang vor dem Erziehungsrecht der Eltern zukomme...“ (idea spectrum 09.04.2003: „Brauchen wir ein Recht auf Hausunterricht?“)
Dient denn das Grundgesetz und seine Diener nicht dazu um Menschen vor staatlicher Willkür zu beschützen?
Der Staat spricht von "Erziehungsauftrag" - die Praxis zeigt allerdings dass er nicht "Erziehungsauftrag", sondern "Machtanspruch" meint.
Dem Staat ist anscheinend alles egal: Gott und sein ewiges Wort, Religionsfreiheit, Gewissensnöte, Menschenrechte - alles egal! – Es wird der Anschein erweckt alles drehe sich nur um die Festigung des Staatswesens.
In Anbetracht der Geschichte die Deutschland nicht nur im 20.ten Jahrhundert schrieb ist ein solcher Missstand von nicht geringer Relevanz und es stellt sich die Frage: „Wo wird das alles enden?“
Menschenrechte werden mit Füßen getreten und eine Absolutistische Regierungsweise praktiziert: - liebende und fürsorgliche Eltern werden gleichgestellt mit asozialen, zerrütteten Familien; wohlerzogene und behütete Kinder werden gleichgestellt mit verwahrlosten.
Das darf nicht sein!
Dieser Missstand zeigt deutlich die dringende Not einer Reform des Schulpflichtgesetzes auf.
Unsere Kinder haben von den Schulbehörden in Niedersachsen und Baden-Württemberg (unseren früheren Wohnsitzen) stets "gute Noten" bekommen. (Aufgrund der mangelnden Rechtsgrundlage konnten wir aber nicht legal unterrichten, sondern wurden – bis auf weiteres- lediglich „geduldet“). Wie kann ein einfacher Umzug von Niedersachsen, bzw. Baden-Württemberg nach Bayern ein so gegensätzliches Urteil der Behörden hervorrufen? Wir sind doch die gleichen Menschen geblieben.
Diejenigen, die uns und unsere Kinder persönlich kennen gelernt haben, haben sogar der Presse gegenüber geäußert, dass wir "sehr vernünftige Eltern" und unsere Kinder "glücklich und quicklebendig" seien und in einer "häuslichen Situation leben, die geradezu vorbildlich sei". (Schwäbische Post, 10.04.1997, Artikel "Nur glückliche Kinder zu sehen")
Jetzt werden wir des "Missbrauches der elterlichen Sorge" bezichtigt. "Missbrauchen" die Eltern der 1,5 Millionen Kinder in den USA und den Tausenden Kindern in Frankreich, Dänemark, England und Österreich ihre elterliche Sorge und "verbauen ihnen ihre Lebensaussichten", nur weil sie ihre Kinder zu Hause unterrichten? Ein Blick in diese Länder zeigt, dass durch mehr Freiheit im Bildungswesen kein Bildungschaos ausgebrochen ist.
Die oberste Maxime aller zu treffenden Entscheidungen sollte das Wohl der Kinder sein. Ist es wirklich im Sinne dieser Kinder - auch gegen ihren Willen - täglich zum Schulbesuch gezwungen, oder gar aus ihren Familien gerissen zu werden? Selbst die Schulleitung der Volksschule Deiningen befürchtet dass der Besuch unserer Kinder an ihrer Schule (Zitat) „ihren Schulfrieden zerstöre", da es unweigerlich in allen Klassen zu einer sozialen Ausgrenzung unserer Kinder - und damit zu gravierenden Problemen aller Art kommen wird. (Für alle Kinder, deren Eltern und für die Schule selbst). Aus pädagogischer Sicht wäre dies natürlich völlig kontraproduktiv.
Da ich in meiner Ausführung u.a. auch sehr deutliche Worte benutzt habe, möchte ich nochmals betonen dass ich weder anarchistisch noch widerspenstig bin, sondern - ganz im Gegenteil - den Staat schätze und dankbar bin in einem solch wohlorganisierten Rechtsstaat wie Deutschland leben zu können.
Wir erkennen das im Grundgesetz verankerte Wächtersamt des Staates (Art.7 Abs.1) an und haben nichts dagegen, unseren Unterricht unter seiner Aufsicht durchzuführen. Im Sinne einer „Zusammenarbeit“ begrüßen wir generell Hausbesuche der Beamten der Schulbehörden, um sich ein Bild über den Unterricht unserer Kinder, hier in der Glaubensgemeinschaft in Klosterzimmern, machen zu können. Wir sind uns sicher, dass die bayerischen Schulbehörden mit dem Unterricht unserer Kinder zufrieden wären, wenn sie ihn kennen lernen würden.
Wir hoffen dass (nicht nur) in Bayern bald eine rechtliche Grundlage geschaffen werden kann, damit wir wegen unserer Gewissenstat nicht als Gesetzesbrecher dastehen.
Wir verbleiben in guter Hoffnung bis auf weiteres.
gez. Andreas Kopp gez. Maria-Jesus Kopp
Ich habe diesen Brief per Email an meine Glaubensbrüder in Klosterzimmern geschickt, deshalb ist er nicht unterschrieben – ein unterschriebenes Exemplar werden Sie in Kürze erhalten.
P.S.:
Wie ich weiter oben erwähnte, bin ich – und meine Familie – Teil von den Gemeinschaften der zwölf Stämme (www.zwoelf-staemme.de). Momentan werde ich in Gemeinschaften ausserhalb Deutschlands benötigt. Seit einigen Wochen wohne ich deshalb in verschiedenen Gemeinschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika. Der Grund meines Aufenthaltes in den USA ist in keiner Weise darin motiviert dass ich meiner momentanen rechtlichen Situation in Deutschland entfliehen wollte, sondern begründet sich einzig darin dass ich aufgrund meiner Fähigkeiten momentan hier gebraucht werde.
Meinen Wohnsitz in Deutschland werde weiterhin beibehalten da ich auf jeden Fall vorhabe in absehbarer Zeit nach Deutschland zurückzukehren.
Wie seither unterrichte ich meine Kinder selbst - und werde dies auch weiterhin tun. Meiner Frau und meinen Kindern geht es sehr gut.
Meine Frage an Sie: Besteht eine Möglichkeit mein Bußgeldverfahren solange „auf Eis“ zu legen bis ich wieder in Deutschland bin?
Für die weitere Korrespondenz senden Sie bitte meine Post wie seither an die Adresse in: 86738 Deiningen, Klosterzimmern 1.