Gefängnis ein Schritt näher

Klagen der Zwölf Stämme gegen Erzwingungshaft abgewiesen


Nordlingen (hum).

14 Vätern und Muttern der Glaubensge­meinschaft „Zwölf Stämme", die ihre Kin­der nicht in eine staatliche Schule schicken wollen, droht jetzt endgültig das Gefängnis; Ihre Beschwerden vor dem Landgericht Augsburg gegen eine vom Amtsgericht Nordlingen angeordnete Erzwingungshaft wurde jetzt abgewiesen.

Immer wieder berichteten die Rieser Nach­richten über den Konflikt der Glaubensge­meinschaft aus Klosterzimmern mit den baye­rischen Behörden Die Eltern weigern sich, ihre schulpflichtigen Kinder in staatliche Schulen zu schicken, weil sie den Unterrichts­stoff aus religiösen Gründen nicht vertreten können; stattdessen werden die Kinder im Heimunterricht geschult.

Dafür wurden sie im Laufe der letzten Jahre insgesamt zu 90 000 Büro Zwangsgeldern und 50 000 Euro Bußgeldern verurteilt. Sie be­zahlten nichts davon und wurden vom Amts­gericht Nordlingen für die ausbleibende Be­zahlung der Bußgelder zu Erzwingungshaft zwischen sechs und 16 Tagen verurteilt Die 14 davon betroffenen Vater und Mütter legten beim Landgericht Augsburg dagegen Be­schwerde ein, die jetzt jedoch abgewiesen wurde. Zuvor waren die Zwölf Stämme schon beim Amtsgericht mit ihren Einsprüchen ge­gen die Bußgeldbescheide gescheitert. Glau­bensfreiheit könne nicht gegen die allgemeine

Rieser Nachrichten

22.09.04


Schulpflicht geltend gemacht werden, hatte das Gericht vor knapp einem Jahr argumen­tiert.

„Die Beschlüsse sind jetzt rechtskräftig, es gibt kein formales Rechtsmittel mehr gegen die Erzwingungshaft", erklärte Oberstaatsan­walt Thomas Weith dazu gegenüber den Rie­ser Nachrichten „Wenn das Amtsgericht Nordlingen ein Rechtskraftvermerk ange­bracht hat, wird die Akte zur Staatsanwalt­schaft zur Vollstreckung übersandt." Die be­treffenden Eltern werden dann zum Haftan­tritt in eine Justizvollzugsanstalt geladen. „Das ist unser gesetzlicher Auftrag", so der Oberstaatsanwalt. Allerdings werde Weith da­rauf achten, nicht beide Eltern gleichzeitig in Haft zu nehmen, wenn kleine Kinder da sind

Haftbefehl bei Nichterscheinen

Wann die Ladungen erfolgen, steht noch nicht fest; Weith schätzt, dass es in den nächs­ten Wochen geschehen wird Finden sich die geladenen Eltern nicht in der Justizvollzugs -anstalt ein, wird geprüft, ob ein Haftbefehl er­gehen kann Die Staatsanwaltschaft kann bei­spielsweise davon Abstand nehmen, wenn zwischenzeitlich doch gezahlt wurde

In der Zwischenzeit hat das Landratsamt wegen des Schulboykotts weitere 36 Bußgeld­bescheide in Hohe von insgesamt 14 000 Euro erlassen, weitere Bußgeldbescheide sind in Vorbereitung

 

 

Close Window