Gefängnis ein Schritt näher
Klagen der Zwölf Stämme gegen Erzwingungshaft abgewiesen
Nordlingen (hum).
14 Vätern und Muttern der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme", die ihre Kinder nicht in eine staatliche Schule schicken wollen, droht jetzt endgültig das Gefängnis; Ihre Beschwerden vor dem Landgericht Augsburg gegen eine vom Amtsgericht Nordlingen angeordnete Erzwingungshaft wurde jetzt abgewiesen.
Immer wieder berichteten die Rieser Nachrichten über den Konflikt der Glaubensgemeinschaft aus Klosterzimmern mit den bayerischen Behörden Die Eltern weigern sich, ihre schulpflichtigen Kinder in staatliche Schulen zu schicken, weil sie den Unterrichtsstoff aus religiösen Gründen nicht vertreten können; stattdessen werden die Kinder im Heimunterricht geschult.
Dafür wurden sie im Laufe der letzten Jahre insgesamt zu 90 000 Büro Zwangsgeldern und 50 000 Euro Bußgeldern verurteilt. Sie bezahlten nichts davon und wurden vom Amtsgericht Nordlingen für die ausbleibende Bezahlung der Bußgelder zu Erzwingungshaft zwischen sechs und 16 Tagen verurteilt Die 14 davon betroffenen Vater und Mütter legten beim Landgericht Augsburg dagegen Beschwerde ein, die jetzt jedoch abgewiesen wurde. Zuvor waren die Zwölf Stämme schon beim Amtsgericht mit ihren Einsprüchen gegen die Bußgeldbescheide gescheitert. Glaubensfreiheit könne nicht gegen die allgemeine
Rieser Nachrichten 22.09.04
Schulpflicht geltend gemacht werden, hatte das Gericht vor knapp einem Jahr argumentiert.
„Die Beschlüsse sind jetzt rechtskräftig, es gibt kein formales Rechtsmittel mehr gegen die Erzwingungshaft", erklärte Oberstaatsanwalt Thomas Weith dazu gegenüber den Rieser Nachrichten „Wenn das Amtsgericht Nordlingen ein Rechtskraftvermerk angebracht hat, wird die Akte zur Staatsanwaltschaft zur Vollstreckung übersandt." Die betreffenden Eltern werden dann zum Haftantritt in eine Justizvollzugsanstalt geladen. „Das ist unser gesetzlicher Auftrag", so der Oberstaatsanwalt. Allerdings werde Weith darauf achten, nicht beide Eltern gleichzeitig in Haft zu nehmen, wenn kleine Kinder da sind
Haftbefehl bei Nichterscheinen
Wann die Ladungen erfolgen, steht noch nicht fest; Weith schätzt, dass es in den nächsten Wochen geschehen wird Finden sich die geladenen Eltern nicht in der Justizvollzugs -anstalt ein, wird geprüft, ob ein Haftbefehl ergehen kann Die Staatsanwaltschaft kann beispielsweise davon Abstand nehmen, wenn zwischenzeitlich doch gezahlt wurde
In der Zwischenzeit hat das Landratsamt wegen des Schulboykotts weitere 36 Bußgeldbescheide in Hohe von insgesamt 14 000 Euro erlassen, weitere Bußgeldbescheide sind in Vorbereitung