Verlauf und Eskalation unserer Schulpflicht-Kontroverse
von 2001 bis heute
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Sommer 2001 |
Umzug von Baden-Württemberg und Niedersachsen nach Bayern |
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Juli 2001 |
Auf unsere Bitte erfolgt ein erstes Gespräch mit den Schulbehörden in Deiningen: Kennenlernen der individuellen Standpunkte. Vorstellung der positiven Erfahrungen in den anderen Bundesländern (besonders Niedersachsen, siehe 1)
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August 2001 |
Brief an die bayerische Kultusministerin Frau Hohlmeier(2) Telefonate mit dem Kultusministerium
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September 2001 |
Antwort des Kultusministeriums, der einen bloßen Verweis auf die Rechtslage enthält und kein Verständnis für unseren Gewissenskonflikt zeigt.(3)
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Oktober 2001 |
Das Landratsamt Donau-Ries erlässt die ersten Zwangsgeldbescheide an die Eltern der Gemeinschaft Das Landratsamt erlässt zudem Bußgeldbescheide gegen die Familien, weil sie ihre Kinder nicht an der Sprengelschule Deiningen angemeldet haben. Die Eltern fragen sich, warum sie ihre Kinder an einer Schule anmelden sollen, in die sie ihre Kinder nicht schicken werden.
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Oktober 2001 |
Brief an die Regierung von Schwaben mit der Einladung, unsere Kinder und unseren Unterricht kennen zu lernen.(4)
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November 2001 |
Antwortschreiben der Regierung von Schwaben; enthält ebenfalls nur einen Verweis auf die Gesetze und erkennt nicht, dass das Schulpflichtgesetz nicht für einen Fall wie unseren gedacht ist.(5)
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November 2001 |
Brief an das Kultusministerium, in dem wir einen Vorschlag zur Zusammenarbeit unterbreitet haben (Anlage 6); dieser und alle weiteren Briefe an Frau Hohlmeier werden nicht beantwortet. Eine lange Serie von Versuchen, eine Vertrauensebene mit den Behörden aufzubauen, scheitert an der Unwilligkeit des Kultusministeriums, mit uns zu sprechen |
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RN Artikel 10.11.01 (Anlage a)
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Das Finanzamt beginnt Pfändungsverfahren
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Januar 2002 |
Weiteres Telefonat mit dem Kultusministerium mit Bitte um einen Gesprächstermin: ergebnislos
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Februar 2002 |
Pressekonferenz im Landratsamt Donauwörth RN Artikel 8.02.02 (Anlage b)
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Mai 2002 |
Eltern verlieren vor dem Verwaltungsgericht Augsburg und erheben Einspruch |
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Juni 2002 |
Eltern verlieren die Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Nördlingen, weil sie ihre Kinder nicht zum Schulbesuch angemeldet haben. Selbst wenn sie ihre Kinder nicht in die Schule schicken werden, will der Gesetzgeber und das Gericht es so, dass die Kinder angemeldet werden...! Die Eltern halten das Urteil für schwer nachvollziehbar, bezahlen aber das verhängte Bußgeld... und melden die Kinder an der Schule an...!
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September 2002 |
Einspruch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg wird vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt
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Oktober 2002 |
Polizeieinsatz in Klosterzimmern, um die Kinder zum Schulbesuch zu zwingen .
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Oktober 2002 |
Erster Besuch von Vertretern der Schulbehörden in Klosterzimmern |
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Oktober 2002 |
Weiterer Brief an das Kultusministerium, der unbeantwortet bleibt.
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März 2003 |
Erneuter Bußgeldbescheid an die Eltern in Klosterzimmern, diesmal wegen Nichterfüllung der Schulpflicht. Dagegen wird Einspruch erhoben.
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April 2003 |
Brief an das Kultusministerium, der nicht beantwortet wird. |
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Oktober 2003 |
Die Eltern verlieren vor dem Amtsgericht Nördlingen Die Eltern weigern sich dennoch, die Bußgelder zu zahlen. Grundsätzlich würden die Eltern selbstverständlich Bußgelder wie z.B. für Falschparken bezahlen. In diesem Schulpflichtstreit geht es jedoch um eine Gewissensüberzeugung. Die Eltern können nicht gegen ihr Gewissen handeln und fühlen sich nicht schuldig, etwas Unrechtes begangen zu haben.
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Dezember 2003 |
Brief an das Kultusministerium mit der eindringlichen Bitte um ein Gespräch und Vorschlag eines Termins im Januar 2004 (8)
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Januar 2004 |
Leider kommt aus München weder eine Zu- noch Absage für den Gesprächstermin. Daraufhin fahren einige Familien in das Kultusministerium nach München Zeitungsartikel RN 31.01.04 (c) Offener Brief an Frau Hohlmeier (9) und Chronologie unseres vergeblichen Versuches, mit dem Kultusministerium in Kontakt zu treten (10).
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Januar 2004 |
Das Finanzamt verlangt eidesstattliche Erklärungen („Bankrotterklärungen“) von den betroffenen Familien
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Sommer 2004 |
Die Staatsanwaltschaft Augsburg beantragt eine 8-16-tägige Erzwingungshaft („Beugehaft“) für die Väter und Mütter in Klosterzimmern, damit diese ihre Bußgelder zahlen. Es wird offensichtlich, dass es nicht mehr um das Wohl der Kinder geht, sondern es geht um einen Machtanspruch. Der Stärkere hat eben immer Recht, oder...? Mehr darüber von Jean de La Fontaine (e) Ein Vater nimmt Stellung dazu (11)
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Juli 2004 |
Erneuter Bußgeldbescheid an die Eltern in Klosterzimmern Das Landratsamt Donau-Ries will im Rahmen der Überprüfung des Sorgerechtsentzuges den Leistungsstand unserer schulpflichtigen Kinder überprüfen
Die Eltern sind der Meinung, dass eine solche Überprüfung vor dem Hintergrund der anstehenden Erzwingungshaft der Eltern pädagogisch nicht sinnvoll sei und den Kindern z.Z. nicht zuzumuten sei. Sie erkennen aber ausdrücklich das Wächteramt der Behörden an und bieten an, den Unterricht in Klosterzimmern zu besuchen, die Klassen- und Schulbücher und alle Schulmaterialien sowie unsere Quartalstests einzusehen. (12)
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August 2004 |
Der Amtsrichter in Nördlingen ordnet Erzwingungshaft für 18 Väter und Mütter der Gemeinschaft in Klosterzimmern an. (13) Diese Eltern müssten demnach zwischen 6 und 16 Tagen für ihre Überzeugung ins Gefängnis. Die Eltern haben gegen diesen Beschluss Rechtsbeschwerde eingelegt und dazu einen Leserbrief geschrieben, der in den Rieser Nachrichten am 16.08.04 veröffentlicht wurde. (14) |
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September 2004 |
Zusammenfassung des aktuellen Standes: I)Die Erzwingungshaft wurde für das Nicht-Bezahlen der Bußgelder für die Monate September 2002 bis Januar 2003 angeordnet und soll in den nächsten Wochen vollstreckt werden. II)Ein Amtsgerichtsverhandlung für das Nicht-Bezahlen der Bußgelder für den Zeitraum September 2003 bis Dezember 2003 ist für den 11. November 2004 in Nördlingen anberaumt. III)Am 30.09.04 wurde ein neuer Bußgeldbescheid zugestellt, diesmal für die Monate März bis Juli 2004. lV)Im September 2004 wurde die Eltern jetzt schulpflichtig gewordener Kinder mit Zwangsgeldern (ca. 2000,- EUR pro Kind) belegt. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Frühere Widersprüche wurden vom Verwaltungsgericht Augsburg abgelehnt. Dazu auch folgender Artikel als Anlage (15) Leserbriefe zu Artikeln in den Rieser Nachrichten (f) (g) |
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Oktober 2004 |
Der Missbrauch von Rechtsmitteln durch den Freistaat Bayern geht weiter: Am 15. Oktober sollen 7 Väter schulpflichtiger Kinder zwischen 6 und 16 Tagen bei der JVA Augsburg in Beugehaft gehen. Man will ihren Willen "beugen", damit sie die Bußgelder zahlen, aufhören, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten und sie stattdessen in die örtliche Volksschule schicken. Die Mütter, von denen drei noch kleine, stillende Kinder haben, sollen danach in Haft kommen. (16) Dazu ein Kommentar (17) |
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| Oktober 2004 | 15.Oktober Pressekonferenz in Pfäfflingen Die 7 Väter werden sich nicht freiwillig ins Gefängnis begeben Dazu einige Statements der Betroffenen (18) |
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| 18. Oktober Polizei bringt Väter zum Gefängnis Väter leisten keinen Widerstand und appellieren an die Behörden, ihre Ehefrauen von der Haft zu verschonen Bilder dazu hier |
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21. Oktober Bild (19)
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24.10.04 Link zu einem Bild vor der JVA |
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Nach und nach werden die Väter aus der Haft enlassen. Dazu ein paar bewegende Bilder (hier) |
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| November 2004 | Eine Amtsgerichtsverhandlung für das Nicht-Bezahlen der Bußgelder für den Zeitraum September 2003 bis Dezember 2003 ist für den 11. November 2004 in Nördlingen anberaumt | |
5. November 04: Der Landrat des Donau-Ries-Kreis, Her Rößle, hat bei der Staatsanwaltschaft Augsburg die Aussetzung der Erzwingungshaft für die Mütter unserer Gemeinschaft beantragt, um ein "Zeitfenster" für weitere Gespräche zu schaffen. (21) |
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8. November Das Amtsgericht Nördlingen hat die für Donnerstag, 11. November 04, für die Eltern unserer Gemeinschaft angesetzten Gerichtsverhandlungen wegen Schulpflicht-Bußgelder bis auf Weiteres ausgesetzt. |
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| Dezember 2004 | Mit einer erfreulichen Nachricht endet das Jahr 2004: Im Januar 2005 möchte das Schulamt uns einen ersten informativen Unterrichtsbesuch in Klosterzimmern erstatten. Das stimmt uns hoffnungsvoll! |
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| Januar 2005 | Am 17. und 20. Januar haben Vertreter des Staatlichen Schulamtes unseren Unterricht in Klosterzimmern besucht. Sie haben in den verschiedenen Klassen hospitiert, Lehrpersonen und Schüler kennengelernt, sowie die von uns verwendeten Schulbücher und Unterrichtsmaterialien in Augenschein genommen. Nun werden Gespräche mit dem Kultusministerium folgen.
Obwohl sich auf der einen Seite eine positive Entwicklung in unserer Schulpflicht-Kontroverse abzeichnet und wie o.a. erste gute Ansätze zu erkennen sind, bleibt die Staatsanwaltschaft Augsburg und auch das Amtsgericht Nördlingen hart: Am 27.01.05 und am 10.02.05 sollen über alte Bußgelder entschieden werden. Weder Staatsanwaltschaft noch Amtsgericht sind gewillt, die zur Zeit stattfindenden Gespräche abzuwarten bevor abschließende Urteile gefällt werden. |
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27. Januar (22, 23) |
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| 6. Februar 05 Die Eltern erwarten daher bei einer erneuten Verhandlung kein rechtsstaatliches Verfahren, in dem ihre Grundrechte (hier vor allem Art.4 (Gewisssens- und Glaubensfreiheit) und Art.6 (Natürliches Erziehungsrecht der Eltern, Deutsches Grundgesetz) ausreichend gewürdigt und geschützt werden. Daher ziehen die Eltern ihre Einsprüche gegen ein erneutes Bußgeld zurück und verzichten auf die amtgerichtliche Verhandlung am kommenden 10. Februar. |
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| Februar 2006 |
Gute Nachrichten!!! In vielen Besprechungen über den Zeitraum von einem Jahr haben sich das Kultusministerium und die Gemeinschaft in Klosterzimmern auf die Errichtung einer privaten Ergänzungsschule einigen können. Mehr dazu: Schulstreit um Glaubensgemeinschaft beendet (dpa-Artikel) Wir freuen uns mit unseren Kindern und danken Gott für diese Lösung. |