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Schulpflicht muss nicht sein
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Von Sabine Etzold
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Die Wirklichkeit: Als die allgemeine Schulpflicht 1871 als Staatsaufgabe in ganz Deutschland eingeführt wurde, waren zwar auch soziale Argumente zu hören - Bildung sollte für das "einfache Volk" zur Verfügung stehen -, im Kern aber ging es um etwas anderes: Nun beanspruchte der Staat die Oberaufsicht über die Bildungseinrichtungen vollkommen für sich allein.
Das Bildungsmonopol der Kirchen, das diese bis ins 18. Jahrhundert innegehabt hatten, wurde endgültig gebrochen. Heute jedoch wächst endlich die Einsicht, dass der Zwangscharakter der Schulpflicht die Bildungsfreiheiten unnötig einengt. Denn Eltern, die ihre Kinder weder den staatlichen Anstalten noch den konfessionellen oder pädagogischen Tendenzbetrieben wie Waldorf oder Montessori-Schulen anvertrauen möchten, haben keine Möglichkeit, die Bildung ihrer Kinder selbst in die Hand zu nehmen, etwa durch home-schooling, wie in den Vereinigten Staaten. Ein Blick in einige unserer Nachbarländer zeigt, dass auch ohne Schulpflicht keineswegs sofort das Bildungschaos ausbricht.
Nicht nur in den USA, auch in Großbritannien, Dänemark, Österreich oder Finnland besteht keine Schulpflicht. Dort herrscht stattdessen Bildungs- oder Unterrichtspflicht. Das bedeutet: Wo auch immer ein Kind lernt, ob bei den Eltern, bei Privatlehrern oder älteren Geschwistern, regelmäßig wird von staatlichen Institutionen überprüft, ob der Wissensstand demjenigen an öffentlichen Schulen entspricht. Um dieses Stückchen Bildungsfreiheit in Deutschland herzustellen, müsste nicht einmal das Grundgesetz geändert werden. Dort ist zwar die staatliche Schulaufsicht verankert, von einer allgemeinen Schulpflicht aber ist nicht die Rede.
DIE ZEIT 49. Ausgabe/November/2001
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