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Leserbrief vom 27.06.02, Rieser Nachrichten
Türen sind offen
Zur Diskussion um die Schulpflicht an dem Beispiel Klosterzimmern folgender Leserbrief
„Was ist los in Klosterzimmern? Leben dort gutwillige aber völlig realitätsfremde 'Ganzheilige', die sich über die Grundrechte und das Grundgesetz hinwegsetzen? Lassen die Urchristen dort ihre Kinder verwahrlosen? Wird der dortige Nachwuchs ungeschult und ohne Ausbildung gelassen?
Die Urchristen in Klosterzimmern halten die Türen für alle Besucher weit offen und so habe ich die Gelegenheit gesucht und mit den Menschen dort gesprochen, statt über sie.
Was sollte mich dort erwarten? Ich sah sehr viele freundlich zurückhaltende, überaus wohlerzogene Kinder in großer Anzahl. Sie werden von überdurchschnittlich einsatzbereiten Lehrern erzogen, die kein Staatsexamen aber ein entwicklungsbezogenes Lehrprogramm haben.
Ich erlebte die 'Nacheinschulung' eines achtjährigen Kindes, das zu Schulbeginn noch nicht integrierbar in eine Klasse war. Diese Arbeit leisten die Eltern in enger Zusammenarbeit mit den Lehrern und der Gemeinschaft.
Familie und Gemeinschaft bilden einen Rahmen, in dem sich die junge Generation allem Anschein nach sehr wohl fühlt (Ich darf bei nächster Gelegenheit einige der unglaublich braven Pubertierenden fragen, wie es ihnen so ergeht!) Es gab hervorragendes Essen, wenn auch ohne die 'Krankmacher' Zucker und Weißmehl. Das Gemüse stammt aus den wunderschönen Gärten und Fleisch wird nur aus eigener Zucht verwendet. Die Urchristen halten sich an die zehn Gebote und an das höchste Gebot der Christenheit: 'Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst.' Sie kennen ihre Grundrechte und in überdurchschnittlichem Maß ihre Grundpflichten gegenüber Mitmenschen und dem Staat. Sie nehmen ihre Pflichten überaus genau.
Gibt es nun eine Pflicht, Kinder zwangsweise in die Staatsschule einzuweisen? Nur das Bayerische Schulgesetz (grundgesetzwidrig immer noch auf dem Preußischen Schulgesetz von 1793 aufbauend!!) kennt solche barbarischen Maßnahmen. Die Kinder von Klosterzimmern können nicht einmal mit Gewalt in die Staatsschule eingeliefert werden ohne ihre Grundrechte zu brechen (Art. 3, Abs. 3 Niemand darf wegen seines ... Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden).
Kinder brauchen Schonräume, die in Klosterzimmern vorbildlich gestaltet sind zum Wohl der Kinder. Die Staatsschule bietet diese Schonräume (intakte Familien, kein Fernseher, Lehrer mit vollkommener Hingabe) nicht!
Nur eine Vielfalt an Schulen, öffentlich zugänglich, privat gegründet, ohne zusätzliches Schulgeld bietet die Gewähr, dass sich auch die Staatsschule mit Schubkraft weiterentwickelt.
Nicht mehr Geld ist letztlich nötig, sondern Ideale, die in die Tat umgesetzt werden!“
Helga Kißlinger-Schäfer, Lehmingen
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