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(Zusammenfassung 1515)
Schulstreit um Glaubensgemeinschaft beendet =

Donauwörth/Klosterzimmern (dpa/lby) - Der seit vier Jahren
dauernde Streit um die Schulpflicht der Kinder der urchristlichen
Glaubensgemeinschaft «Zwölf Stämme» im nordschwäbischen
Klosterzimmern ist beendet. Nach Verhandlungen zwischen dem
Landratsamt, dem Staatlichen Schulamt und Vertretern der Gruppe sei
eine akzeptable und rechtlich tragbare Lösung gefunden worden, sagte
Landrat Stefan Rößle (CSU) am Montag in Donauwörth.

Ab August soll auf dem Gut der Gemeinschaft eine private
Ergänzungsschule eingerichtet werden. Für diese Schulart gelte das
Grundgesetz, sie sei aber freier bei der Auswahl der Ziele, Inhalte
und der Wahl der Lehrer, sagte Rößle. Sie unterstehe der Schulhoheit
des Freistaates. Dabei müssten ein geregelter Unterricht
gewährleistet und die Fortsetzung der Schulausbildung möglich sein.
Träger der Schule ohne finanzielle staatliche Förderung wird die
Glaubensgemeinschaft.

Die Eltern der schulpflichtigen Kinder akzeptieren nach Rößles
Angaben gültige Stundentafeln, mündliche und schriftliche
Leistungsnachweise und die Lernstandsbeschreibung am Schuljahresende.
Der Unterricht wird von zwei Lehrkräften der Glaubensgemeinschaft
gehalten. Generell hätten die Eltern der Kinder das «Wächteramt des
Staates» und die staatliche Schulaufsicht anerkannt.

Über vier Jahre hatte sich die Glaubensgemeinschaft aus religiösen
Gewissensgründen geweigert, die Kinder in die staatliche Schule zu
schicken. Auch die zwangsweise Einschulung, Bußgeldbescheide und die
Erzwingungshaft für sieben Väter konnten den Widerstand der
Glaubensgemeinschaft nicht brechen. Diese hatte sich vor allem gegen
den Sexualkundeunterricht und die Lehre von der Evolution der Arten
gewehrt.

Bei der jetzt erzielten Lösung stehe das Wohl der Kinder im
Vordergrund, sagte Rößle. Mit der Ergänzungsschule würden
Rahmenbedingungen für einen geregelten Unterricht gesetzt und den
Kindern Chancen zur Fortsetzung der schulischen Bildung eröffnet. Ein
Sprecher der «Zwölf Stämme» lobte die Vermittlerrolle des Landrats.
dpa do yyby db

061526 Feb 06