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Wir sind gläubige Männer und Frauen. Wir sind weder ein Verein noch eine Organisation, sondern wir leben als Familien und Ledige gemeinschaftlich nach urkirchlichem Modell zusammen[1]. Jeder von uns ist freiwillig in der Gemeinschaft und folgt seinen eigenen tiefsten Glaubensüberzeugungen, die aus der Bibel stammen. Wir Eltern befinden uns gegenwärtig in einer schwierigen Situation Auf der einen Seite verlangt die Schulpflicht, dass wir unsere Kinder in eine öffentliche Schule schicken; auf der anderen Seite gebietet uns Gott, unsere Kinder in Seinen Wegen zu erziehen und sie von der Welt unbefleckt zu halten[2]. Diese zwei Dinge sind für uns unvereinbar. Dabei handelt es sich nicht um einen Vorzug (eigener Unterricht vor öffentlicher Schule), sondern um einen Gewissenszwang. Unser Gewissen lässt es nicht zu, dass wir unsere Kinder in eine öffentliche Schule schicken, in der sie die Wege der Welt lernen würden. Es drängt uns, sie in Gottes Wegen zu erziehen und sie selber zu unterrichten.
Verstehen Sie uns bitte richtig! Wir sind keine rebellischen oder anarchistischen Menschen. Ganz im Gegenteil — wir respektieren staatliche Behörden und ordnen uns diesen unter. Wir sind dankbar für den Schutz der Polizei, den Frieden und die Freiheit, die wir in diesem Land genießen. Dies lehren wir auch unseren Kindern. Wir glauben, dass staatliche Autorität von Gott kommt und dazu da ist, den Bürgern zu dienen und um Recht und Ordnung in einem Staat aufrechtzuerhalten. Sie soll gute Menschen belohnen und schlechte Menschen bestrafen. Sie soll zudem ein Klima schaffen, in dem jeder nach seinem Gewissen leben kann und die Möglichkeit hat, nach Gott zu suchen.
Eine dieser rechtsstaatlichen Institutionen ist das Grundgesetz, welches die Gewissensfreiheit und die ungestörte Religionsausübung gewährleistet sowie das natürliche Erziehungsrecht der Eltern anerkennt.
GG Art. 4, Absatz 1 Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnis sind unverletzlich.
Absatz 2 Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
GG Art. 6, Absatz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Verschiedene Textstellen in der Bibel bestärken uns in unserer Überzeugung. Gottes Sohn lehrt uns z.B. in Matthäus 21,21, dem Kaiser (d.h. dem Staat) das zu geben, was dem Kaiser gehört und Gott zu geben, was Gott gehört. Genau das wollen wir auch tun. Aus diesem Grund zahlen wir Steuern und befolgen die Gesetze des Landes, in dem wir leben. Unsere Kinder jedoch gehören nicht dem Kaiser, sondern Gott. Vor Ihm -nicht dem Staat- werden wir Eltern eines Tages Rechenschaft darüber ablegen müssen, wie wir unser Leben geführt und unsere Kinder erzogen haben.
Für uns ist es von größter Bedeutung, dass unsere Kinder lernen, nach ihrem Gewissen zu leben -dem instinktiven Gesetz–, das Gott jedem Menschen ins Herz geschrieben hat. Das Gewissen vermittelt ihnen tief in ihrem Innern das Wissen von Gut und Böse und hilft ihnen, sich innerhalb der Grenzen dieses Gesetzes zu bewegen. Unsere Kinder sollen dieser leisen Stimme gehorchen lernen, die sie dazu drängt, das Richtige zu tun, und die sie zurechtweist, wenn sie Unrecht tun. Ihr Wohlergehen und ihr ewiges Schicksal hängen in erster Linie davon ab, ob sie ein reines Gewissen bewahren. Ein gutes Gewissen wird sie in ihrer Persönlichkeit stärken und festigen. Es wird ihnen Gesundheit bescheren und Selbstvertrauen, Mut und Zuversicht geben.
Selbstverständlich verstehen wir, dass der häusliche Unterricht allein nicht ausreicht, um unsere Kinder auf dem richtigen Weg (Gottes Weg)[3] zu leiten. Um sich zu moralischen und verantwortungsbewussten Erwachsenen entwickeln zu können, brauchen sie den Rückhalt einer gesunden und liebevollen Familie. Denn nur in solch einem Umfeld können sie Gottes Liebe entdecken und lernen, Seine Gebote zu halten, d.h. sie in ihrem Alltag zu verwirklichen[4]. Die in Bayern bestehende Schulpflicht bringt uns in eine schwierige Situation, da hier staatliches Gesetz und Gottes Gebot unvereinbar sind. In einem solchen Fall müssen wir auf die Stimme unseres Gewissens (der Stimme Gottes in uns) hören und -dem Beispiel der ersten Apostel folgend- Gott mehr gehorchen als den Menschen[5]. Wir können unsere Kinder daher nicht in eine öffentliche Schule schicken.
Wir hoffen aber, dass das Schulgesetz in Bayern (und in der gesamten BRD) –dem Beispiel unserer Nachbarländer folgend- bald dahingehend verändert wird, dass wir wegen unserer Gewissenstat nicht als Gesetzesbrecher dastehen. Wir sind der Meinung, dass es -bezüglich der Erfüllung der Schulpflicht- eigentlich auch keinen Konflikt geben müsste. So sind wesentliche Teile der in der bayerischen Verfassung und dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vorgegebenen obersten Bildungsziele auch für uns von höchster Bedeutung, nämlich Herzens- und Charakterbildung, Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt (Art. 131, Absatz 1 und 2). Durch unsere gemeinschaftliche Lebensweise und den gemeinsamen Glauben werden diese Ziele auf natürliche Weise in unserer Erziehung und im täglichen Unterricht verwirklicht.
Wir hoffen, dass unsere Gewissensnot verstanden und unsere Gewissensentscheidung respektiert wird.
Wir verstehen selbstverständlich das Recht und die Pflicht des Staates, darüber zu wachen, dass jedes Kind eine ausreichende Ausbildung erfährt (GG Art. 7, Absatz 1). Es ist auch unser Anliegen, unseren Kindern eine ausreichende Allgemeinbildung zu vermitteln. Aus diesem Grund setzen wir unzählige Arbeitsstunden und viel Mühe ein, um den täglichen Unterricht für sie zu gewährleisten. Wir wollen unsererseits alles tun, dass der Staat seinem Wächteramt nachkommen und sich vergewissern kann, dass dies auch tatsächlich geschieht. Deshalb haben wir die Hausbesuche der Beamten der Schulbehörden in Niedersachsen und Baden-Württemberg sehr begrüßt, die sich an Ort und Stelle von unserem Unterricht ein Bild machen konnten. [1] Apostelgeschichte 2,44-45; 4,32-35 [2] 1. Mose 18,19; Jakobus 1,27 [3] Sprüche 22,6 [4] 5. Mose 6,4-7 [5] Apostelgeschichte 4,19 und 5,29 |