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Gemeinschaft in
Klosterzimmern
86738 Deiningen
Presseerklärung
Wir
möchten zur Ablehnung unserer Widersprüche durch die Regierung von Schwaben
Folgendes erklären:
Das Festhalten an der Durchsetzung der Schulpflicht stellt keine Lösung für unsere Situation dar und kann nicht im Sinne der Kinder sein, um die es schließlich geht.
Buß-
und Zwangsgelder sind in einem Fall, in dem es sich um eine
Gewissensüberzeugung handelt, ungeeignet. Sie können bei einer wahren
Gewissensüberzeugung nicht greifen. Bei unserer Entscheidung, unsere Kinder zu
Hause zu unterrichten, handelt es sich ja weder um Sturheit oder Anarchie
gegenüber dem Staat, sondern um eine reine Gewissens- und Glaubensentscheidung.
Der Sohn Gottes lehrt uns in Matthäus 21,21, dem
Kaiser (d.h. dem Staat) das zu geben, was dem Kaiser gehört und Gott zu geben,
was Gott gehört. Genau das wollen wir auch tun. Aus diesem Grund zahlen wir
Steuern und befolgen die Gesetze des Landes, in dem wir leben. Unsere Kinder
jedoch gehören nicht dem Kaiser, sondern Gott. Vor Ihm
-nicht dem Staat- werden wir Eltern –genauso wie jeder andere Mensch– eines
Tages Rechenschaft darüber ablegen müssen, wie wir unser Leben geführt und
unsere Kinder erzogen haben.
In
der Verantwortung unserem Schöpfer gegenüber, der uns Kinder anvertraut hat,
drängt uns unser Gewissen, sie nach Seinen Vorgaben und Geboten zu erziehen und
lässt es nicht zu, diese äußerst wichtige Aufgabe einer Institution, Menschen
oder gar Mitschülern zu überlassen, die andere Werte lehren und somit dem
sensiblen Gewissen unserer Kinder schaden.
Wir
haben einen göttlichen Erziehungsauftrag für unsere Kinder. Laut 1. Mose 18,19
und 5. Mose 6, 4-9 sollen wir sie in Gottes Wegen erziehen und sie Seine Gebote
lehren. Wo dies geschieht, kommt ein erstaunliches Leben zu Stande, in dem
Menschen in Frieden und Einigkeit zusammen leben und arbeiten, einander lieben
und füreinander da sind und ihren Besitz miteinander teilen. Unsere Kinder sind
Teil dieses wunderbaren und einzigartigen Lebens. Jegliche Fremderziehung würde
das zerstören und dies können wir aus Liebe und Fürsorge für unsere Kinder vor
unserem Gewissen nicht zulassen.
Können
wir unseren Kindern etwas Größeres als diese Werte vermitteln? Sollte ihnen das
genommen werden? Wie kann denn eine
Erziehung nach den Geboten desjenigen, der mehr vom Leben versteht als jeder
andere (da Er ja alles Leben gibt) „die Lebenschancen eines Menschen verbauen“?
Eine Erziehung, die auf dem Fundament von Gottes Wort steht, „verbaut“ einem
Kind in keinster Weise seine Zukunft, sondern öffnet ihm -ganz im Gegenteil-
die Tür zu einem sinnerfüllten und Gott und Menschen wohlgefälligen Leben. „Was
nützt es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt und seine Seele
verliert?“ (Matt 16,26)
Das
natürliche Erziehungsrecht der Eltern wird vom deutschen Grundgesetz (Art. 6)
anerkannt. Dieses Recht ist ein Menschenrecht. Es wurde dem Menschen nicht vom
Staat, sondern von Gott gegeben und kann daher nur in solchen Fällen
beschnitten werden, in denen Kinder „zu verwahrlosen drohen“ (GG Art. 6,3).
Das
Schulpflichtgesetz (eingeführt im Jahre 1871) ist nicht mehr zeitgemäß und war
nie für einen Fall wie den unseren gedacht. Das Schulpflichtgesetz und
polizeiliche Vorführung von Kindern zur Schule sind angebracht, um Kinder zu
beschützen, die keine Erziehung oder Ausbildung bekommen und die daher zu
„verwahrlosen drohen“. Dies sind Kinder, die z.B. in asozialen oder zerrütteten
Familien aufwachsen und –anstatt in die Schule zu gehen– sich in sog.
Spielhöllen herumtreiben oder Drogen nehmen. Dies alles aber trifft bei unseren
Kindern in keinster Weise zu.
Unsere
Kinder genießen den Rückhalt gesunder und liebevoller Familien und werden
täglich in kleinen Klassen in Deutsch, Mathematik und Englisch sowie
Nebenfächern unterrichtet. Des Weiteren lehren wir sie auf unserem Bauernhof
allerlei praktische Fertigkeiten sowie den fürsorglichen Umgang mit Tieren und
Pflanzen.
Unsere
Kinder haben von den Schulbehörden in Niedersachsen und Baden-Württemberg
(unseren früheren Wohnsitzen) stets „gute Noten“ bekommen. Diejenigen, die uns
und unsere Kinder persönlich kennen gelernt haben, haben sogar der Presse
gegenüber geäußert, dass wir „sehr vernünftige Eltern“ und unsere Kinder
„glücklich und quicklebendig“ seien und in einer „häuslichen Situation leben,
die geradezu vorbildlich“ sei.
Jetzt
werden wir des „Missbrauches der elterlichen Sorge“ bezichtigt. „Missbrauchen“
die Eltern der 1,5 Millionen Kinder in den USA und den Tausenden Kindern in
Frankreich, Dänemark, England und Österreich ihre elterliche Sorge und
„verbauen ihnen ihre Lebensaussichten“, nur weil sie ihre Kinder zu Hause
unterrichten? Ein Blick in diese Länder zeigt, dass durch mehr Freiheit im
Bildungswesen keineswegs Bildungschaos ausgebrochen ist.
Wie
kann ein einfacher Umzug von 30 km (von Baden-Württemberg nach Bayern) ein so
gegensätzliches Urteil der Behörden hervorrufen? Wir sind doch die gleichen
Menschen geblieben.
Die
oberste Maxime aller zu treffenden Entscheidungen sollte das Wohl der Kinder
sein. Ist es wirklich im Sinne dieser Kinder –auch gegen ihren Willen– täglich
zum Schulbesuch gezwungen zu werden? Aus pädagogischer Sicht wäre dies
natürlich völlig kontraproduktiv.
Wir
erkennen das im Grundgesetz verankerte Wächteramt des Staates (GG Art. 7,1) an
und haben nichts dagegen, unseren Unterricht unter seiner Aufsicht
durchzuführen.
Wir
vertrauen auf unseren Gott und dem Gewissen und der Einsicht der Beamten, die
sich mit unserer Situation befassen und hoffen auf eine –für beide Seiten–
zufriedenstellende und friedliche Lösung. Wir sind uns sicher, dass die
bayerischen Schulbehörden mit dem Unterricht unserer Kinder zufrieden wären,
wenn sie ihn kennen lernen würden.
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