[Home] [Zurück zu Kontroversen-Menü]

                                                                                                                                    7.02.02

 

Die Eltern der                                                                                                             

Gemeinschaft in Klosterzimmern

86738 Deiningen

 

 

Presseerklärung

 

 

Wir möchten zur Ablehnung unserer Widersprüche durch die Regierung von Schwaben Folgendes erklären:

 

Das Festhalten an der Durchsetzung der Schulpflicht stellt keine Lösung für unsere Situation dar und kann nicht im Sinne der Kinder sein, um die es schließlich geht.

 

Buß- und Zwangsgelder sind in einem Fall, in dem es sich um eine Gewissensüberzeugung handelt, ungeeignet. Sie können bei einer wahren Gewissensüberzeugung nicht greifen. Bei unserer Entscheidung, unsere Kinder zu Hause zu unterrichten, handelt es sich ja weder um Sturheit oder Anarchie gegenüber dem Staat, sondern um eine reine Gewissens- und Glaubensentscheidung.

 

Der Sohn Gottes lehrt uns in Matthäus 21,21, dem Kaiser (d.h. dem Staat) das zu geben, was dem Kaiser gehört und Gott zu geben, was Gott gehört. Genau das wollen wir auch tun. Aus diesem Grund zahlen wir Steuern und befolgen die Gesetze des Landes, in dem wir leben. Unsere Kinder jedoch gehören nicht dem Kaiser, sondern Gott. Vor Ihm
-nicht dem Staat- werden wir Eltern –genauso wie jeder andere Mensch– eines Tages Rechenschaft darüber ablegen müssen, wie wir unser Leben geführt und unsere Kinder erzogen haben.

 

In der Verantwortung unserem Schöpfer gegenüber, der uns Kinder anvertraut hat, drängt uns unser Gewissen, sie nach Seinen Vorgaben und Geboten zu erziehen und lässt es nicht zu, diese äußerst wichtige Aufgabe einer Institution, Menschen oder gar Mitschülern zu überlassen, die andere Werte lehren und somit dem sensiblen Gewissen unserer Kinder schaden.

 

Wir haben einen göttlichen Erziehungsauftrag für unsere Kinder. Laut 1. Mose 18,19 und 5. Mose 6, 4-9 sollen wir sie in Gottes Wegen erziehen und sie Seine Gebote lehren. Wo dies geschieht, kommt ein erstaunliches Leben zu Stande, in dem Menschen in Frieden und Einigkeit zusammen leben und arbeiten, einander lieben und füreinander da sind und ihren Besitz miteinander teilen. Unsere Kinder sind Teil dieses wunderbaren und einzigartigen Lebens. Jegliche Fremderziehung würde das zerstören und dies können wir aus Liebe und Fürsorge für unsere Kinder vor unserem Gewissen nicht zulassen.

 

Können wir unseren Kindern etwas Größeres als diese Werte vermitteln? Sollte ihnen das genommen werden?  Wie kann denn eine Erziehung nach den Geboten desjenigen, der mehr vom Leben versteht als jeder andere (da Er ja alles Leben gibt) „die Lebenschancen eines Menschen verbauen“? Eine Erziehung, die auf dem Fundament von Gottes Wort steht, „verbaut“ einem Kind in keinster Weise seine Zukunft, sondern öffnet ihm -ganz im Gegenteil- die Tür zu einem sinnerfüllten und Gott und Menschen wohlgefälligen Leben. „Was nützt es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt und seine Seele verliert?“ (Matt 16,26)

 

Das natürliche Erziehungsrecht der Eltern wird vom deutschen Grundgesetz (Art. 6) anerkannt. Dieses Recht ist ein Menschenrecht. Es wurde dem Menschen nicht vom Staat, sondern von Gott gegeben und kann daher nur in solchen Fällen beschnitten werden, in denen Kinder „zu verwahrlosen drohen“ (GG Art. 6,3).

 

Das Schulpflichtgesetz (eingeführt im Jahre 1871) ist nicht mehr zeitgemäß und war nie für einen Fall wie den unseren gedacht. Das Schulpflichtgesetz und polizeiliche Vorführung von Kindern zur Schule sind angebracht, um Kinder zu beschützen, die keine Erziehung oder Ausbildung bekommen und die daher zu „verwahrlosen drohen“. Dies sind Kinder, die z.B. in asozialen oder zerrütteten Familien aufwachsen und –anstatt in die Schule zu gehen– sich in sog. Spielhöllen herumtreiben oder Drogen nehmen. Dies alles aber trifft bei unseren Kindern in keinster Weise zu.

Unsere Kinder genießen den Rückhalt gesunder und liebevoller Familien und werden täglich in kleinen Klassen in Deutsch, Mathematik und Englisch sowie Nebenfächern unterrichtet. Des Weiteren lehren wir sie auf unserem Bauernhof allerlei praktische Fertigkeiten sowie den fürsorglichen Umgang mit Tieren und Pflanzen.

 

Unsere Kinder haben von den Schulbehörden in Niedersachsen und Baden-Württemberg (unseren früheren Wohnsitzen) stets „gute Noten“ bekommen. Diejenigen, die uns und unsere Kinder persönlich kennen gelernt haben, haben sogar der Presse gegenüber geäußert, dass wir „sehr vernünftige Eltern“ und unsere Kinder „glücklich und quicklebendig“ seien und in einer „häuslichen Situation leben, die geradezu vorbildlich“ sei.

 

Jetzt werden wir des „Missbrauches der elterlichen Sorge“ bezichtigt. „Missbrauchen“ die Eltern der 1,5 Millionen Kinder in den USA und den Tausenden Kindern in Frankreich, Dänemark, England und Österreich ihre elterliche Sorge und „verbauen ihnen ihre Lebensaussichten“, nur weil sie ihre Kinder zu Hause unterrichten? Ein Blick in diese Länder zeigt, dass durch mehr Freiheit im Bildungswesen keineswegs Bildungschaos ausgebrochen ist.

 

Wie kann ein einfacher Umzug von 30 km (von Baden-Württemberg nach Bayern) ein so gegensätzliches Urteil der Behörden hervorrufen? Wir sind doch die gleichen Menschen geblieben.

 

Die oberste Maxime aller zu treffenden Entscheidungen sollte das Wohl der Kinder sein. Ist es wirklich im Sinne dieser Kinder –auch gegen ihren Willen– täglich zum Schulbesuch gezwungen zu werden? Aus pädagogischer Sicht wäre dies natürlich völlig kontraproduktiv.

 

Wir erkennen das im Grundgesetz verankerte Wächteramt des Staates (GG Art. 7,1) an und haben nichts dagegen, unseren Unterricht unter seiner Aufsicht durchzuführen.

Wir vertrauen auf unseren Gott und dem Gewissen und der Einsicht der Beamten, die sich mit unserer Situation befassen und hoffen auf eine –für beide Seiten– zufriedenstellende und friedliche Lösung. Wir sind uns sicher, dass die bayerischen Schulbehörden mit dem Unterricht unserer Kinder zufrieden wären, wenn sie ihn kennen lernen würden.

[Home] [weitere Artikel]